UNO-Kinderrechtskonvention Auch nach 25 Jahren oft nur Theorie
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ist eine Erfolgsgeschichte – theoretisch. Praktisch bleiben die Vorgaben der sogenannten Kinderrechtskonvention häufig auf der Strecke. Und ausgerechnet die USA haben bis heute als einer von drei UNO-Mitgliedsstaaten das Abkommen nicht unterzeichnet.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die sogenannte Kinderrechtskonvention ist Teil der internationalen Menschenrechtsverträge und wurde am 20. November 1989 von der UNO-Generalversammlung angenommen. Bis auf die USA, Südsudan und Somalia sind alle Mitgliedsstaaten dem Abkommen beigetreten.
Bis zum 20. April 2015 können Sie den Beitrag nachhören.