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Abofalle bei WhatsApp
"Man sollte die nicht bezahlen"

Per Pop-Up werden Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp zu einem neuen Update aufgefordert - wer das runterlädt, schließt aber ein teures Abo mit einem Drittanbieter ab. Wie sich Betroffene gegen dieses rechtswidrige Vorgehen wehren können, erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen im DLF.

Katja Henschler im Gespräch mit Georg Ehring | 05.06.2015
    Das App-Symbol von WhatsApp auf einem Smartphone.
    Das Update stammt nicht von WhatsApp selbst, sondern von einem Drittanbieter. (imago / Christian Ohde)
    Georg Ehring: Messenger-Dienste wie WhatsApp haben die SMS längst in der Beliebtheit überholt. Doch sie haben ihre Tücken, nicht nur beim Datenschutz. Jetzt haben auch Kostenfallen den Dienst erreicht, die man sonst vor allem aus dem Spam-Ordner im E-Mail-Postfach kennt. Ein unbedachter Klick und schon hat der Nutzer ein Abonnement abgeschlossen. Solche Nachrichten kursieren derzeit nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale Sachsen bei WhatsApp. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, wie funktioniert der Trick?
    Katja Henschler: Der Trick ist folgender: Die Nutzer von WhatsApp erhalten ein Pop-up - im Grunde ist das eine Werbung - in ihrem WhatsApp-Bereich, und in dieser Werbung heißt es, es gibt ein neues Update, neue Funktionen bei WhatsApp, und die muss man sich unbedingt noch heute herunterladen und soll dazu auf einen darin genannten Link klicken. Wer auf diesen Link klickt, der hat dann mir nichts dir nichts ein Abo abgeschlossen, zumindest unterstellt das der Anbieter, und das Abo findet man dann auf der nächsten Telefonrechnung zu 4,99 Euro für eine Woche.
    Ehring: Aha. Das heißt, der Anbieter ist dann wirklich WhatsApp?
    Hentschler: Nein! Der Anbieter ist ein Drittanbieter, der möglicherweise auch im Ausland sitzt. Das hat mit WhatsApp direkt gar nichts zu tun. Und der Drittanbieter verlangt dann auch das Geld von mir.
    Ehring: Aber so was ist doch eigentlich nicht erlaubt, Frau Hentschler. Man muss doch vor dem Vertragsabschluss sehen, was das kostet.
    Henschler: Genau so ist es. Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen insbesondere auch, dass man einen Button anklickt, auf dem so etwas steht wie „kostenpflichtig bestellen", und natürlich muss auch der Preis genau angegeben sein. Das ist hier nicht der Fall, sodass gar kein wirksamer Vertrag über ein Abo vorliegt.
    "Man sollte sich an seinen Anbieter wenden"
    Ehring: Das heißt, man könnte die Forderung auch einfach nicht bezahlen.
    Henschler: Man könnte die einfach nicht bezahlen und man kann sogar sagen, man sollte die nicht bezahlen.
    Ehring: Aber was hat das dann für Folgen? Ist das möglicherweise schwierig, die Forderung nicht zu bezahlen? Wie wird sie eigentlich abgerechnet?
    Henschler: In der Regel werden mittlerweile Mobilfunkrechnungen im Lastschriftverfahren abgebucht. Das führt auch dazu, dass viele Nutzer gar nicht so schnell bemerken, dass da ein Abo auf der Rechnung ist. Und wer nun ein solches Abo hat, der sollte seine Rechnung kürzen. Für Lastschrifteinzüge heißt das, dass man den Betrag zurückbucht, den das Unternehmen eingezogen hat, und selbst das Abo abzieht von der Rechnung und den entsprechend gekürzten Betrag dann wieder überweist.
    Ehring: Das heißt, man muss der Lastschrift widersprechen, wenn die eingezogen wird?
    Henschler: Genau. Man sollte sich an seinen Anbieter wenden, ihm das ganze mitteilen und die Rückbuchung dann über die Bank, zum Beispiel über das Online-Konto erledigen.
    Ehring: Aber das Ganze ist ja recht kompliziert. Meinen Sie, dass der Drittanbieter damit unter Ständen bei vielen Leuten durchkommt?
    Henschler: Ja das ist leider sogar unsere Erfahrung, dass die Anbieter damit durchkommen. In der Regel bestehen nämlich die Mobilfunkanbieter erst mal auf Zahlung des vollen Betrags und sagen, man müsste sich selbst dann mit dem Drittanbieter, mit dem eigentlichen Leistungserbringer, der hier den Vertrag unterstellt, man sollte sich mit dem auseinandersetzen. Die Mobilfunkanbieter sperren nach unserer Erfahrung sogar den Anschluss, wenn man den vollen Rechnungsbetrag nicht bezahlt, was sie ausdrücklich nicht dürfen nach dem Telekommunikationsgesetz, denn danach habe ich das Recht, strittige Beträge einzubehalten, ohne dass mir eine Sperre drohen kann.
    "Dann nützt im Grunde nur noch der Gang vor Gericht"
    Ehring: Wenn gesperrt wird, was muss der betroffene Kunde dann machen?
    Henschler: Dann nützt im Grunde nur noch der Gang vor Gericht, wo man eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beantragen muss. Die Aussichten, dass man vor Gericht siegt und diese Sperre auf diese Art aus dem Weg räumen kann, sind für die Betroffenen sehr groß.
    Ehring: Wie kann man denn vorbeugen, dass so etwas gar nicht passiert?
    Henschler: Es gibt ein gutes Mittel, eine technische Vorkehrung. Die nennt sich „Drittanbietersperre". Die kann man beim Mobilfunkanbieter beauftragen, beantragen. Der Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese kostenlos einzurichten. Es genügt ein formloses Schreiben an den Anbieter per Post oder per E-Mail und bei manchen Anbietern oder da, wo es ein Online-Konto gibt für die Nutzer, kann man das teilweise in vorgesehenen Formularen beauftragen.
    Ehring: Hat das dann unter Umständen Nachteile, dass einem Dienste, die man haben will, vielleicht gar nicht zur Verfügung stehen?
    Henschler: Richtig! Es sind dann alle Drittanbieter ausgeschlossen, nicht nur die unliebsamen, sondern man kann zum Beispiel auch nicht mehr eine Fahrkarte über eine App bezahlen, oder vielleicht den Briefmarkenkauf, der mittlerweile über die App geht, und all solche Dinge. Die sind dann auch ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Mobilfunk-Provider zumindest eine Teilsperre an. Das heißt, dass man nur bestimmte Rufnummernbereiche oder bestimmte Dienste ausschließt als Drittanbieter und andere zulässt. Dazu müsste man aber konkret bei seinem Anbieter nachfragen, denn die verhalten sich hier unterschiedlich.
    Ehring: Katja Henschler war das von der Verbraucherzentrale Sachsen zu einer Abofalle bei WhatsApp. Herzlichen Dank.
    Henschler: Bitte schön!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.