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Bauverträge
Nicht jeder Notar ist verlässlich

Wenn der Traum vom Eigenheim zum Alptraum wird, kann das an einem Knebel-Vertrag liegen. Die Lektion: Nicht jedem Notar ist zu trauen - und selbst auf Baurecht spezialisierte Anwälte liegen nicht immer richtig.

Von Anke Petermann | 27.06.2018
    Reihenhaussiedlung in Hannover-Bemerode
    Reihenhaussiedlung in Hannover-Bemerode - manchmal kann der Traum von den eigene vier Wänden wegen des Bauvertrages platzen (Imago / Rust)
    Das Traumhaus. Familie Schmidt - nennen wir sie so - hatte es gefunden: eine stadtnahe Doppelhaushälfte im Grünen. Doch der Traum drohte zum Alptraum zu werden.
    "Also, in unserem Fall war es so, dass der Bauträger kurz vor Fertigstellung des Hauses in die Insolvenz gefallen ist und dass der Vertrag aber so abgefasst war, dass er uns als Käufer in eine sehr, sehr, sehr nachteilige Position gerückt hat."
    Dabei wird ein Bauvertrag doch beim Notar abgeschlossen und von diesem beurkundet. Und zwar, so dachte Axel Schmidt jedenfalls, "damit der Notar – das ist seine Aufgabe – darüber wacht, dass diese Verträge auch dem Gesetz entsprechen, also der Makler-Bauträger-Verordnung und was auch immer an Gesetzen herumschwirrt. Jetzt ist man als Laie ja geneigt, einem Notar zu vertrauen, man kommt da rein in so ein würdiges Büro – Eichenschreibtisch, deutsche Fahne im Hintergrund – das sieht alles sehr vertrauenserweckend und ehrfurchteinflößend aus."
    Verschiedene Ansichten über den erreichten Bau-Stand
    Aber: "Da kann man auch schon mal andere Erfahrungen machen. Wenn man dann privat einen Notar kennt, und der dann entsetzt ist über den Vertrag, den man unterschrieben hat, fragt man sich: War das denn jetzt so richtig, was der Notar da beurkundet hat?"
    Das Problem, so analysiert Schmidt im Nachhinein: Der Vertrag formulierte sehr vage, für die Eigentums-Umschreibung von Grundstück und Haus vom Bauträger auf die Familie sei nachzuweisen, "dass der dem Bau-Stand entsprechende Preis gezahlt worden ist. So - und jetzt gab es natürlich sehr verschiedene Ansichten über den erreichten Bau-Stand. Der Bauträger sagte, 'das ist doch fertig'. Und wir haben dann noch einen Gutachter geholt, der sagte, 'nein, von Fertigstellung kann keine Rede sein, der (Bauträger) muss da noch einiges nachlegen'."
    Unter anderem fehlten Waschbecken, Holz-Beläge für Treppen-Stufen und Glasscheiben für mehrere Türen. Die Mängel summierten sich auf dreißigtausend Euro, erinnert sich Axel Schmidt.
    "Leider entsprach dieser Vertrag, den wir damals unterschrieben haben, nicht der Makler- und Bauträger-Verordnung. Und dementsprechend hatten wir dann hinterher das Problem, um die Eigentumsumschreibung zu kämpfen, obwohl das eigentlich genau durch die Verordnung hätte sichergestellt werden sollen."
    Dass man sich um Baumängel und die letzten Raten streite, sei ja nicht ungewöhnlich, sagt Axel Schmidt mit Blick auf die Makler- und Bauträger-Verordnung, kurz MaBV.
    Knebel Klausel für Zahlung des gesamten Kaufpreises
    "Und dafür gibt's ja diese Verordnung, die genau regelt, wie viel Prozent in welcher Rate für welche Sachen im Vertrag drin stehen dürfen. Und insofern ist, wenn der Vertrag o.k. ist, wenigstens ein fairer Interessensausgleich hergestellt. Das war bei uns aber nicht, denn der entsprach einfach nicht der MaBV, hatte aber die Knebel-Klausel, dass wir das Eigentum erst kriegen, wenn das Einverständnis oder die Bestätigung vorliegt, dass der ganze Kaufpreis gezahlt worden ist."
    Dass sie den Gutachter auf ihrer Seite hatte, half der Familie erstmal nicht, denn der Bauträger beharrte darauf, er habe bis auf Kleinigkeiten alles fertiggestellt und deshalb Anspruch auf die letzten Raten. Der Notar wiederum weigerte sich, das Eigentum umzuschreiben, so lange ihm der Bauträger die Restzahlung nicht bestätigte. Also wandte sich Schmidt erneut an den Notar. Diesmal um energisch klarzustellen, "dass der Vertrag nicht der MaBV entspricht. Und übrigens: Wir machen hier mal Notar-Beschwerde.' Und auf einmal ging es also doch."
    Nicht jeder Notar ist verlässlich, war die Lektion für Axel Schmidt. Und: "Ich habe daraus mitgenommen, nicht jedem Anwalt zu vertrauen, auch wenn er auf Baurecht spezialisiert ist. Ich habe daraus gelernt, mehrere Anwälte zu fragen, weil man da unterschiedliche Antworten kriegt, und sich dann selber ein Bild machen sollte."