Ab Mitte 2020 müssen die Wahllisten immer abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Ausgenommen von der Regelung ist die Bestimmung der Direktkandidaten im Wahlkreis. Brandenburg schreibe mit dem Gesetz Geschichte, teilte die Grünen-Abgeordnete Nonnenmacher mit: "Frauen dürfen in Deutschland seit hundert Jahren wählen, gleichzeitig sind sie in den Parlamenten eklatant unterrepräsentiert".
Die AfD-Landtagsabgeordnete Bessin sprach dagegen von einem Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts. AfD und CDU in Brandenburg halten die Regelung für verfassungswidrig.
Entsprechendes Gesetz auf Bundesebene gefordern
Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Högl und Mast, sprachen von einem wichtigen Schritt hin zur vollen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie forderten ein entsprechendes Gesetz für die Wahlen auf Bundesebene.
Die in Potsdam beschlossene Regelung soll dazu führen, dass eine etwa gleiche Zahl von Männern und Frauen in den Landtag einzieht. Sie tritt aber erst nach der Wahl im Herbst und damit erst zur übernächsten Legislaturperiode in Kraft. In Brandenburg liegt der Anteil der Parlamentarierinnen derzeit bei rund 39 Prozent. In vielen Bundesländern ist er deutlich geringer. Im Bundestag liegt der Anteil bei knapp 31 Prozent.