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Organspende: Pflicht oder Geschenk?

Wann ist ein Mensch tot? Ab wann darf diesem Menschen ein Organ entnommen werden, um ein anderes Leben zu retten? Wer erteilt dafür wie die Erlaubnis? Zu wenige Spendewillige tragen dafür einen ausgefüllten Organspendeausweis mit sich - eine Neuregelung tut Not.

Von Doris Arp | 28.06.2011
    Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung wirbt derzeit mit einer großen Wander-Ausstellung für "Organ-Paten". Begehbare Innenorgane, Spenderausweise als riesige Bodenpuzzles, Tafeln über die Schicksale von Betroffenen sollen die Spende-Bereitschaft der Bevölkerung erhöhen.

    "Du bekommst alles von mir. Ich auch von dir?"

    Fragen uns die Schauspieler Till Schweiger und Matthias Schweighöfer via Plakatkampagne, die das Deutschen Herzzentrum initiierte. Von öffentlichen Wänden, in Broschüren, mit Comicstrips und Fernsehspots wird zurzeit intensiv geworben und an die "Gemeinschaftsaufgabe Organspende" appelliert. Doch gibt es eine Pflicht zu spenden? Eine Verpflichtung lehnen selbst viele Organempfänger ab. Jutta Riemer ist Lebertransplantierte.

    "Für mich und für viele andere ist es sehr wichtig, dass dies auf jeden Fall auf Basis der Freiwilligkeit zustande kommt, dass es eine Spende ist. Als Geschenk, und dann kann ich das Geschenk auch annehmen."

    "Die Organspende soll in Deutschland endlich zum Normalfall werden", fordern der hessische Sozialminister, Stefan Grüttner (CDU), und der bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Markus Söder (CSU). Gemeinsam legen sie morgen auf der Gesundheitsministerkonferenz ihren Änderungsvorschlag zum Transplantationsgesetz vor. Im Herbst soll der Bundestag darüber entscheiden.

    In Deutschland gilt noch die sogenannte "erweiterte Zustimmungslösung". Das heißt, wenn jemand zu Lebzeiten seinen Willen zur Organspende nicht dokumentiert hat, entscheiden die Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen. Nach der neuesten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind zwar etwa drei Viertel aller Bundesbürger grundsätzlich zu einer Organspende bereit. Aber nur 25 Prozent haben einen Organspendeausweis ausgefüllt.

    Die Deutsche Stiftung Organspende setzt auf Information und Freiwilligkeit. Zwang sei das falsche Mittel, um die Spende-Bereitschaft zu erhöhen. Das sieht auch der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) so. Kernstück seiner Kabinettsvorlage, über die die Gesundheitsminister von Bund und Ländern morgen ebenfalls beraten, ist die verpflichtende Einführung von Transplantationsbeauftragten in jedem Krankenhaus. Derzeit gibt es 68 Koordinatoren für über 1300 Krankenhäuser und 50 Transplantationszentren. Viel zu wenige, meint Thomas Breidenbach, Geschäftsführer der Stiftung in Bayern und verweist auf Spanien, das die höchste Organspenderzahl in Europa hat.

    "Das ist nicht nur die Widerspruchslösung in Spanien, sondern das sind viele andere Faktoren. Zuallererst die Anzahl der Koordinatoren in den Krankenhäusern. Spanien hat weniger Krankenhäuser, aber deutlich mehr Koordinatoren: ungefähr 14 Koordinatoren pro Million Einwohner. Wir in Deutschland liegen hier bei ungefähr 1,4 Koordinatoren pro Million Einwohner."

    In Spanien gilt die sogenannte Widerspruchslösung. In einer erweiterten Form fordern die Länder Bayern und Hessen diese jetzt auch für Deutschland. Das würde bedeuten, dass jeder Hirntote als Organspender in Betracht käme; es sei denn, er hat einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen oder seine Angehörigen tun es. Eine weitere Variante hat der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vorgeschlagen: die Entscheidungslösung, die eine Äußerungspflicht vorsieht. Das heißt: Jeder Bürger müsste sich nach einer umfassenden Aufklärung, seine Haltung zum Thema Organspende verbindlich erklären. Seine Entscheidung - die jederzeit rückgängig gemacht werden könnte - würde dann in einem persönlichen Dokument - der Gesundheitskarte, dem Personalausweis oder Führerschein - vermerkt werden.

    Für die sogenannte Entscheidungslösung plädieren auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD im Bundestag, Volker Kauder und Frank Walter Steinmeier. Der Sozialdemokrat hat im vergangenen Jahr seiner Ehefrau eine Niere gespendet. In einem fraktionsübergreifenden Antrag wollen die Beiden die Entscheidungslösung in den Bundestag einbringen. Jeder Bürger müsse sich wenigstens einmal im Leben mit diesem Thema verpflichtend auseinandersetzen, so ihre Argumentation. Der Ethikrat nennt das eine –

    ... praktische Bewährung geschuldeter Solidarität.

    Gemeint ist die Solidarität mit todkranken Menschen, denen ein Spenderorgan möglicherweise das Leben verlängern könnte. 12.000 Menschen stehen in Deutschland zurzeit auf der Warteliste für ein lebenswichtiges Organ. Jeden Tag sterben davon drei an ihren Erkrankungen. Sie sterben nicht, wie meist formuliert wird, daran, dass kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Diese Annahme würde eine Art Anspruch unterstellen. Ein Organ aber ist keine Pille, sondern - nicht nur in der Fachwelt - spricht man von einer persönlichen "Körper-Gabe".

    Es war ein strahlend schöner Wintertag in der Schweiz im März vor über 20 Jahren, als der 16-jährige Lorenz bei seiner letzten Abfahrt einen schweren Skiunfall hatte und ins Koma fiel.

    "Als wir im Krankenhaus ankamen, habe ich nur verstanden, das ging in französischer Sprache, er lebt. Von da an habe ich mich daran geklammert, er lebt, er sieht ja ganz unverletzt aus und habe eigentlich nur das eine glauben können, dass er auch die Augen wieder aufmacht."

    Stattdessen sagte der Arzt den Eltern ein paar Stunden später, ihr Sohn sei tot.

    "Obwohl sich bei unserem Sohn nichts verändert hatte, er wurde gepflegt, er wurde gebettet, seine volle Urinflasche wurde gewechselt, er bekam Medikamente. Wir wurden rausgebeten, der Arzt räusperte sich ein wenig und sagte dann, er müsse mir leider mitteilen, mein Kind sei tot. Ein, zwei Atemzüge später sagte er dann, er müsse mir die Frage nach den Organen stellen und zählte dann auf, was gebraucht würde."

    Auch nach fast 20 Jahren klingt aus Gisela Meyers Worten die Überforderung, die eine solch dramatische Situation erzeugt. Plötzlich sollten die Eltern über die Organe ihres Sohnes entscheiden. Dabei hatten sie noch gar nicht verstanden, dass Lorenz, der immer noch atmend und friedlich dalag, plötzlich tot sein sollte - hirntot. Hirntote irritieren – auch im medizinischen Alltag, sagt Prof. Eckhard Nagel, ärztlicher Direktor am Uniklinikum Essen und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

    "Für jemanden, der noch nie einen hirntoten Menschen erfahren hat, gespürt hat, ist es ausgeschlossen festzustellen, was zwischen der Situation vor der Feststellung des Hirntodes und nach der Feststellung des Hirntodes eigentlich passiert ist."

    In der Medizin galt lange der letzte Herzschlag als Kennzeichen des Todes. Doch mit der modernen Intensivmedizin hat sich der Übergang vom Leben zum Tod verschoben. Ein stilles Herz kann wiederbelebt werden. Und die künstliche Beatmung macht Tote mit schlagendem Herzen möglich. Hirntote, wie den 16-jährigen Lorenz.

    Der Hirntod ist der "Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung künstlich noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauffunktion. Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt."

    So definierte im Jahr 1991 der wissenschaftliche Beitrat der Bundesärztekammer den Hirntod.

    "Wenn wir davon ausgehen, dass ein Patient möglicherweise hirntot ist, dann muss man den Hirntod zunächst einmal feststellen."

    … erklärt Dr. Melanie Schäfer. Die Neurologin arbeitet in der operativen Intensivmedizin am Klinikum Aachen. Seit 2008 ist sie dort zusätzlich hauptamtliche Transplantationsbeauftragte. Ihre Aufgabe ist es, mögliche Organspender auf den Intensivstationen ihres Klinikums zu erkennen und gemeinsam mit der privaten Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Vermittlungsstelle Eurotransplant das weitere Verfahren zu koordinieren. Voraussetzung ist in jedem Fall die Diagnose "hirntot".

    "Das machen zwei erfahrene Ärzte. Der Patient muss ein Koma haben, dessen Art bekannt ist. Es müssen Dinge ausgeschlossen sein, wie Medikamententoxikation, primäre Unterkühlung, Muskelerschlaffung durch Medikamente, hormonelle Störungen und andere Dinge mehr. Dann können die beiden erst die klinische Untersuchung durchführen, bestimmte Reflexe, die auch über ganz basale Hirntätigkeiten Auskunft geben. Und wenn die Untersuchung zeigt, dass überhaupt keine Hirnaktivität mehr vorhanden ist, dann müssen die beiden noch nachweisen, dass dieser Zustand unwiederbringlich ist – also unumkehrbar."

    Diese Richtlinien liegen dem Transplantationsgesetz von 1997 zugrunde. Die Organtransplantation und der Hirntod gehören zusammen, wie der rechte und der linke Schuh, sagt wörtlich Prof. Stephan Sahm. Er ist Leiter des Kettler Krankenhauses in Offenbach:

    "Wenn es die Transplantationsmedizin nicht gäbe, würde sich diese Frage in dieser Form nicht stellen. Ich habe ja ständig mit Schwerkranken und Menschen im Angesicht des Todes zu tun und wir stellen den Tod natürlich auch fest. Aber das ist ein Prozess. Es ist eine Illusion, dies an einem Zeitpunkt alleine fest zu machen. Wir sehen uns nur genötigt dazu, weil wir die Organe wollen."

    Der Chirurg Christian Barnard musste bei seiner ersten Herzverpflanzung im Jahr 1967 noch bei offenem Brustkorb den Herzstillstand abwarten, bevor er das Organ entnehmen durfte. Ein Jahr später erklärte eine Kommission der Harvard Medical School in den USA erstmals den Hirntod zum Tod eines Menschen. Schnell wurde diese Definition von anderen Ländern übernommen. Einen Herzstillstand kann selbst ein Laie erkennen. Über den Hirntod aber entscheiden Experten. Die Apparate der Intensivmedizin halten den Körper warm, durchblutet, der Atem fließt, das Herz schlägt. Erst das macht diesen Patienten zum idealen Organspender, sagt die Transplantationsbeauftragte Melanie Schäfer.

    "Ein hirntoter Patient wird ja durch technische Maßnahmen stabilisiert. Das heißt, der Kreislauf ist noch vorhanden, die Atmung wird durch ein Beatmungsgerät übernommen, und weil das ist, sieht er nicht aus wie ein Toter, er ist aber tot - und das muss man schon lernen und sich klarmachen."

    Die scheinbare Lebendigkeit Hirntoter ist ein Grund, warum so viele Menschen hierzulande keinen Organspender-Ausweis besitzen. Um ihre Zahl zu erhöhen, hat sich auch der Deutsche Ärztetag Anfang Juni in Kiel für eine Erklärungspflicht ausgesprochen. Wer sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende entscheidet, macht es Ärzten und Angehörigen leichter.

    Es ist eine dramatische Situation, wenn ein naher Angehöriger im Sterben liegt. Dann auch noch zu entscheiden, ob man seine Organe zu einer Transplantation freigibt, grenzt an emotionale Überforderung. Gisela Meyer spricht, noch viele Jahre nachdem sie diese Entscheidung bei ihrem Sohn treffen musste, von Zumutung.

    "Dann steht unausgesprochen im Raum, wenn du nicht einwilligst, dann kommen andere Menschen auch in die Situation. Du kriegst also praktisch den Tod anderer aufgebürdet, wenn du dich nicht entscheidest."

    Das Ehepaar Meyer hat es nie als tröstlich empfunden, dass ein Teil ihres Sohnes in einem anderen Menschen weiterlebt. Manche Eltern und Angehörige aber sehen gerade darin einen Trost: Sie können dem Tod damit einen nachträglichen Sinn geben.

    "Wichtig ist, dass den Angehörigen vermittelt wird, dass alles getan wurde zur Rettung des Verstorbenen. Dass es nicht primär um das Thema Organspende primär geht. Wichtig ist auch, dass die Angehörigen den Tod begriffen haben, den Hirntod als Tod des Menschen."

    … sagt Thomas Breidenbach von der Deutschen Stiftung Organspende. Die DSO sieht besonders die Krankenhäuser in einer Bringschuld. Knapp die Hälfte aller Kliniken mit Intensivmedizin in Nordrhein-Westfalen beispielsweise hätte noch nie ein Spendeorgan gemeldet.
    Eine Befragung von Ärzten und Pflegekräften in Regensburger Intensivstationen machte deutlich, dass die Betreuung der Angehörigen in dieser schwierigen Entscheidungssituation als extrem belastend empfunden wird. 40 Prozent des Klinikpersonals war dieser Studie zufolge nicht mit dem Ablauf zufrieden, die meisten befürchten, mit dem Thema Transplantation den Trauerprozess zu erschweren.

    Information, darauf setzen gegenwärtig alle, die sich eine höhere Bereitschaft zur Organspende wünschen. Wer in Niedersachen beispielsweise seinen Reise- oder Personalausweis verlängern möchte, wird mit Informationsmaterial versorgt und aufgefordert, möglichst gleich einen Spenderausweis auszufüllen.

    Das gegenwärtige Bemühen um mehr Organe verdrängt eine kontroverse Diskussion, die die Transplantationsmedizin von Anbeginn begleitet hat: Die Frage, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen bedeutet. Neue internationale Studien begründen neue Zweifel. Gisela Meyer, die zusammen mit anderen betroffenen Eltern den Verein KAO - Kritische Aufklärung über Organtransplantation - gegründet hat, kommt für sich zu dem Schluss:

    "Womit wir leben müssen, ist, ja ich hab mein Kind im Sterben im Stich gelassen. Ich hab' ja keinen Moment daran gedacht, dass es tot sein könnte."

    Ausgangspunkt der jüngsten Diskussion ist ein Bericht, den der US-amerikanische Bioethikrat im Jahr 2008 veröffentlicht hat. Darin kommt er zu dem Ergebnis, dass eine naturwissenschaftliche Begründung des Hirntodes nicht länger gerechtfertigt sei. Der Arzt und Medizinethiker Stefan Sahm resümiert das Expertenpapier so:

    "Man ging davon aus, dass die Funktion der Integration des Organismus eine Leistung des Gehirnes ist. Und nun zeigt die zunehmende Beobachtung der Fälle und die wissenschaftliche Forschung, dass diese Integration eine Leistung ist, die aus dem Organismus als Ganzes kommt und eben nicht alleine aus dem Gehirn. Was man an einigen Beispielen illustrieren kann: etwa, dass hirntote Frauen Kinder gebären können, hirntote Kinder wachsen proportioniert, auch die Verdauung funktioniert, der Herzschlag passt sich dem Fieber an. Das sind alles Integrationsleistungen, die es schwierig machen, den Hirntod als Tod des Menschen wissenschaftlich zu begründen."

    Auf über 100 Seiten fasst die US-Kommission die aktuelle wissenschaftliche Diskussion zusammen. Es herrscht keine Einigkeit über den Hirntod. Besonders verunsichert haben Beobachtungen an 175 Patienten, die - als Hirntote künstlich beatmet - noch lange gelebt haben. Dokumentiert sind Beispiele von einer Woche bis zu 14 Jahren.

    "Die damalige Behauptung, die wir damals in der Bundesärztekammer auch so krass getroffen haben, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist, diese Behauptung war von vornherein allen Beteiligten etwas unheimlich, weil das eben nicht so klar ist."

    Dieter Birnbacher ist Professor für angewandte Ethik an der Universität Düsseldorf und hat im wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer am Transplantationsgesetz von 1997 mitgearbeitet. Angesichts der neueren Studien sagt er nun: Hirntote seien biologisch Lebende, aber menschlich Tote.

    "Wann ist mein Leben zu Ende? Das ist dann zu Ende, mag mein Körper auch weiter funktionieren, wenn ich am Ende meiner Subjektivität, meines Bewusstseins bin. Dieser Zeitpunkt ist aber verschieden von dem Zeitpunkt, zu dem mein Organismus irreversibel die Lebendigkeit verloren hat."

    Birnbacher hält am Hirntod fest und definiert ihn als eine Art Bewusstseinstod. Als Zeitpunkt für eine Organentnahme könne er seiner Meinung nach deshalb weiter gelten.

    "Der Hirntote wäre ja schon längst gestorben, wenn er nicht künstlich mit Hilfe von Technik noch weiter in seiner organischen Existenz am Leben gehalten würde. Die Beendigung dieses zusätzlichen Zeitraums, von dem der Patient subjektiv nichts mehr mitbekommt, dass das weder etwas mit aktiver Sterbehilfe zu tun hat, nicht mit Tötung, sondern ein durchaus sinnvoller und verständlicher Abschluss einer Handlung der Nächstenliebe."

    Auch der US-amerikanische Bioethikrat hält am Hirntod als Zeitpunkt der Organentnahme fest – obwohl er mit seinem Bericht selbst Zweifel daran gesät hatte. Seine Begründung ist jetzt allerdings keine naturwissenschaftliche sondern eine naturphilosophische. Gefragt wird nicht länger, wann ist ein Mensch biologisch tot, sondern: Was macht das Leben aus? Der amerikanische Vorschlag setzt auf aktive Fähigkeiten des Patienten und nennt an erster Stelle die selbstständige Atmung.

    Wenn morgen die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder zusammensitzen und über eine Änderung des Transplantationsgesetzes diskutieren, wird es eher nicht um die schwierige Frage des Hirntodkriteriums gehen. Sondern darum, dass in Deutschland die Organspende endlich zum Normalfall wird. So hofft es der amtierende Vorsitzende der Konferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner. Sein mit Bayern gemeinsam gemachter Vorschlag für eine Widerspruchslösung wird aber wohl kaum eine Mehrheit finden. Dies ergab eine Anfrage des Deutschlandfunks bei den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Bundestag. Anders sieht es mit dem fraktionsübergreifenden Vorschlag für eine Äußerungspflicht aus. Voraussetzung aber muss sein, dass die potenziellen Spender umfassend informiert sein müssen – auch über die Kritik an der Transplantationsmedizin, meint der Arzt und Medizinethiker Stefan Sahm:

    "Wir haben kein Anrecht darauf, die Organe unserer Mitmenschen zu erhalten, das müssen wir auch offen sagen. Das ist eine moralische Frage. Zunächst müssen wir sicher sein, dass diejenigen, denen wir die Organe entnehmen, dass sie auch wirklich tot sind."