Desiderius-Erasmus-Stiftung

Streit um staatliche Förderung für AfD-Bildungsarbeit

06:03 Minuten
Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES).
Die weitere Zukunft der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und ihrer Vorsitzenden Erika Steinbach bleibt unklar. © picture alliance / photothek / Felix Zahn
Michael Koß im Gespräch mit Jana Münkel · 20.05.2022
Audio herunterladen
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll keine staatliche Förderung ihrer Bildungsarbeit erhalten. Das sieht ein "Haushaltsvermerk" der Ampelkoalition vor. Der Politologe Michael Koß hält das für falsch und befürchtet eine Verfassungsklage.
Seit die AfD erneut in den Bundestag eingezogen ist, stellt sich die Frage umso dringlicher, ob die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatlich gefördert wird. Über die Mittel für parteinahe Stiftungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags. Nun hat die Ampelkoalition einen „Haushaltsvermerk“ in den Etat des Innenministeriums geschrieben, der dazu führen soll, dass nur noch Stiftungen Geld bekommen, die hinter der demokratischen Grundordnung stehen. Die AfD-nahe Stiftung bekäme damit weiter kein Geld vom Staat.

Problematischer Weg

"Die Lösung ist politisch und wahrscheinlich auch juristisch hochproblematisch", sagt der Politologe und Parteienforscher Michael Koß. Das könne nicht in dieser Weise entschieden werden. Diese Einzelfallentscheidung sei sachlich nicht ausreichend begründet.
Die AfD sei bereits 2017 in den Bundestag eingezogen, sodass die anderen Parteien Zeit genug gehabt hätten, eine gesetzliche Lösung auszuarbeiten. "Es ist so, dass man zwei Legislaturperioden im Bundestag vertreten sein muss, um für die eigene parteinahe Stiftung Gelds zu bekommen." Stattdessen sei nichts passiert, um das Problem rechtzeitig zu lösen.

Erinnerung an Gesetzesvorhaben von Volker Beck

Die AfD werde jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und die "Verrechtlichung der Politik" dadurch verstärkt, kritisiert Koß. "So geht das nicht, vor allem wenn es wesentlich bessere Alternativen gegeben hätte." Der Grünen-Politiker Volker Beck habe fast im Alleingang versucht, ein Gesetzesvorhaben zu formulieren. "Dieses Gesetz hat es aber nie geschafft." Das zeige, dass die letzte Bundesregierung nicht nur geschlafen habe, sondern den Kopf in den Sand gesteckt habe und versucht habe, das Problem zu ignorieren.
Beck habe einen pfiffigen Ansatz für seinen Gesetzentwurf gewählt, so Koß. Er habe argumentiert, dass eine demokratische Bildungsarbeit einer parteinahen Stiftung nicht mehr möglich sei, wenn eine Partei vom Verfassungsschutz überwacht wird. "Das ist bei der AfD der Fall und da hätte man eine Grundlage gehabt", so der Lüneburger Professor. Damit hätte man in diese Diskussion hineingehen können, wobei er auch bei diesem Gesetzentwurf Probleme gesehen hätte.

Juristische Niederlage gegen AfD befürchtet

Auch der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hat laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" davor gewarnt, dass die Ampelkoalition eine juristische Niederlage gegen die AfD riskiere. Ihr aktuelles Vorgehen gegen die Rechtspopulisten sei unvorsichtig und könne vor Gericht scheitern, kritisierte er dieser Tage.
So könnte die AfD womöglich klagen und in letzter Instanz in Karlsruhe recht bekommen – und dann nicht nur politisch triumphieren, sondern mit einem Mal auch eine Nachzahlung von einigen Millionen Euro empfangen, befürchtet Möllers, der die Bundesregierung schon mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.

(gem)

Abonnieren Sie unseren Weekender-Newsletter!

Die wichtigsten Kulturdebatten und Empfehlungen der Woche, jeden Freitag direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Wir haben Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt.

Falls Sie keine Bestätigungs-Mail für Ihre Registrierung in Ihrem Posteingang sehen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Willkommen zurück!

Sie sind bereits zu diesem Newsletter angemeldet.

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail Adresse.
Bitte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.
Mehr zum Thema