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Produktsicherheit
Jedes vierte Kinderprodukt hat Mängel

Ob Spielzeugponys oder Hochstühle: Viele Kinderprodukte sind laut Stiftung Warentest mangelhaft. Sie enthalten zum Beispiel überdurchschnittlich oft krebserregende Schadstoffe. Ein Grund dafür sind Lücken in der Gesetzeslage.

Von Panajotis Gavrilis | 06.12.2018
    Ein vernetzter Teddybär "Toy-Fi Teddy" liegt vor einer Pressekonferenz der Stiftung Warentest zur "Sicherheit von Kinderprodukten" auf einem Tisch. Die Stiftung Warentest prüfte vernetzte Spielzeuge.
    Produkte für Kinder sind oft unsicher oder enthalten Schadstoffe. Das gilt nicht nur für Spielzeug, sondern auch für Gebrauchsgegenstände. (dpa / Christoph Soeder)
    Was genau hat die Stiftung Warentest untersucht?
    Die Stiftung Warentest hat nochmal all ihre insgesamt 15 Tests aus den Jahren 2017 und 2018 in einer Meta-Untersuchung ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass von 278 Produkten 79 schwerwiegende Sicherheitsprobleme aufweisen - also mehr als jedes vierte Produkt. Im Schnitt sieben Prozent der Produkte gelten sogar als "mangelhaft". Kinderprodukte schneiden damit durchschnittlich schlechter ab als andere Konsumgüter.
    Was genau heißt das?
    Das heißt: Die Produkte bringen oft eine Verletzungsgefahr mit sich, sind schadstoffbelastet oder weisen Mängel beim Datenschutz (Smart-Spielzeug) auf, kritisieren die Tester. Untersucht wurden dabei nicht nur Spielzeuge, sondern auch Dinge, mit denen Kinder täglich in Berührung kommen. Ein Beispiel sind Hochstühle: Nach Angaben der Stiftung Warentest sind nur drei von 20 Hochstühlen empfehlenswert. Bei vielen anderen Stühlen können die Kinder dagegen einfach herausrutschen.
    Für fast 20 Prozent der schlechten Urteile sind zudem Schadstoffe verantwortlich - Schadstoffe, die sogar Krebs auslösen können. Diese wurden zum Beispiel in Griffen, Sätteln oder Gummireifen gefunden. Und die Tester fanden sogenanntem Spielschleim-Produkte, die drei Mal mehr Bor freisetzen als erlaubt. Borsäure kann zu akuten Irritationen, Erbrechen oder Krämpfen führen.
    Welche Probleme gab es beim Datenschutz?
    Dieses Problem betrifft vor allem Smart-Spielzeug für Kinder. Zum Beispiel entdeckten die Verbraucherschützer einen Roboterhund mit einer nicht gesicherten Funkverbindung. Das heißt, man konnte sich mit dem Smartphone in die Software des "Hundes" einloggen und ihm Befehle geben - oder aber als "Spion" mithören.
    Nach welchen Kriterien wurden die Kinderprodukte überprüft?
    Die Stiftung Warentest orientiert sich eigenen Angaben zufolge an gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel den Grenzwerten der Europäischen Spielzeugrichtlinie. Es gibt aber auch bestimmte Kriterien, bei denen sagt die Stiftung Warentest die gesetzlichen Grenzwerte seien nicht streng genug. Das gelte zum Beispiel für Schadstoffe, die Krebs auslösen können. Bei sogenannten Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, da orientiert sich die Stiftung daher an den Vorgaben des deutschen GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit.
    Ein Kinderlaufrad der Marke "PUKY" ist bei den Testern durchgefallen, weil die Reifen zu viel von diesem PAK-Wert aufweisen. Der Hersteller kann diese Kritik nicht nachvollziehen und weist darauf hin, dass der PAK-Wert doch deutlich unterhalb gesetzlicher Normen liege.
    Welche Konsequenzen will die Politik ziehen?
    Das Problem ist dort bekannt. Das Schnellwarnsystem "Rapex", das Verbraucher vor Gesundheitsgefahren warnt, zeigt: 30 Prozent der 2017 beanstandeten Produkte waren Spielzeuge. Aber problematisch ist auch, dass es viele Produkte gibt, die nicht als Spielzeug gelten, aber von Kindern (mit)benutzt werden. Kindersitze, Tinten, aber auch Hochstühle zum Beispiel. Solche Waren fallen nicht unter die EU-Kinderspielzeugrichtlinie. Laut der Stiftung Warentest sollten die Anforderungen bei solche Produkten genauso hoch sein wie bei Spielzeug. Und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley sieht das genauso. Das muss allerdings auf EU-Ebene geregelt werden.