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"Es sollte ein Anstoß sein"

Ethik. - Der Lübecker Reproduktionsmediziner Professor Klaus Diedrich hat die Politik aufgefordert, ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik sollte dafür ein Anstoß sein. Die Richter in Leipzig hatten gestern entschieden, dass zur Entdeckung von Erbkrankheiten künstlich befruchtete Eizellen einem Gentest unterzogen werden dürfen.

Klaus Diedrich im Gespräch mit Katrin Zöfel | 07.07.2010
    Katrin Zöfel: Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von gestern ist eine Debatte wieder eröffnet: Was sollte in der Fortpflanzungsmedizin erlaubt sein und was nicht? Kurz vor der Sendung habe ich darüber mit dem Reproduktionsmediziner Klaus Diedrich vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Lübeck gesprochen und ich habe ihn gefragt, wie er die Gerichtsentscheidung einschätzt.

    Klaus Diedrich: Es ist schon ein wichtiger Meilenstein. Es sollte ein Anstoß sein für die Politiker, jetzt darüber nachzudenken, ob man es bei dem einseitigen und einmaligen Gerichtsurteil belässt oder ob man eben doch sich bemüht, das Embryonenschutzgesetz, das es seit 1991 ja gibt, nochmals zu überarbeiten und ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen.

    Zöfel: Wie erklären Sie sich, dass diese Entscheidung jetzt vor Gericht gefällt wurde und bis jetzt noch nicht politisch geklärt ist?

    Diedrich: Es gibt das Embryonenschutzgesetz ja seit 1991, und in diesen Jahren, ja immerhin 20 Jahre, ist die Entwicklung in der Reproduktionsmedizin doch sehr schnell weitergelaufen. Es sind viele neue Verfahren, unter anderem eben die Präimplantationsdiagnostik, entwickelt worden. Diese sind im damaligen Gesetz nicht berücksichtigt worden, konnten nicht berücksichtigt werden. Insofern haben wir uns dann immer wieder über die Jahre bemüht, dieses Embryonenschutzgesetz der neuen Entwicklung anzupassen, was bisher aber leider nicht gelungen ist. Es ist vonseiten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, vonseiten der Bundesärztekammer versucht worden, aber es hat nicht gefruchtet. Insofern hat dann ein Gynäkologe aus Berlin doch die Entscheidung für sich getroffen, es einfach zu machen, die Präimplantationsdiagnostik durchzuführen an drei Patientinnen, und dann hat er eine Selbstanzeige gestellt, um das dann eben per Gerichtsbeschluss sozusagen zu bewirken.

    Zöfel: Finden Sie das richtig, dass dieser Arzt versucht hat, die Entscheidung auf die Art und Weise zu erzwingen?

    Diedrich: Also ich hätte mich dafür nicht zur Verfügung gestellt. Nicht weil ich Angst habe vor dem Gericht, sondern weil ich das nicht den richtigen Weg finde. Ich meine, dass es besser wäre, auch wenn es bisher leider frustran war, das Gespräch mit den Politikern zu suchen, zum Beispiel mit der Justizministerin, die ja für solche Dinge durchaus offen ist, und auf diesem Weg eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes zu erreichen, damit man dann eben auch in Ruhe arbeiten kann und nicht jetzt per Gerichtsbeschluss sich diese Genehmigung holt. Es hätte ja auch durchaus das Urteil negativ ausfallen können, und dann hat es schon für den Arzt, der diesen Weg gegangen ist, auch erhebliche Nachteile und Folgen.

    Zöfel: Sie haben es erwähnt: Wissenschaftlich ist einiges passiert, seit 1991 das Embryonenschutzgesetz verabschiedet wurde. Können Sie das präzisieren?

    Diedrich: Es ist ja ein sehr schnelllebiges Gebiet. Es wurde zum Beispiel möglich, den Embryo im Reagenzglas zu untersuchen, sprich die Präimplantationsdiagnostik durchzuführen. Es wurde eingeführt die sogenannte Polkörperdiagnostik. Das heißt, man kann von der Eizelle ein Polkörperchen nehmen und dieses dann auch auf Chromosomen untersuchen, also eine wenn Sie so wollen deutsche Variante der Präimplantationsdiagnostik. Es wurde möglich, eine Samenzelle in die Eizelle einzuspritzen, das sogenannte ICSI-Verfahren, das ja eingesetzt wird bei Paaren, wo die Ursache für die Unfruchtbarkeit in einer schlechten Samenzellqualität liegt. Also es hat sich sehr viel getan, Dinge, von denen vor allen Dingen auch unsere Paare, die einen langjährigen, harten Kinderwunsch haben, auch profitiert haben.

    Zöfel: Wie müsste eine neue, gesetzliche Regelung für die Präimplantationsdiagnostik Ihrer Meinung nach aussehen?

    Diedrich: Also man muss zunächst grundsätzlich darüber nachdenken: Wollen wir das eigentlich in Deutschland, oder nicht? Wenn man diese Frage jetzt auch nach diesem Gerichtsurteil positiv beurteilt und ein entsprechendes Gesetz schafft, so muss natürlich trotzdem eine Sicherheit bestehen, eine Sicherheit auch für die Gesellschaft, dass wir nicht hier irgendetwas machen, im Reagenzglas einen Embryo mit blonden Haaren und mit blauen Augen heranzuzüchten, sondern dass man einen gesetzlichen Rahmen schafft, der ganz klar sagt, wann darf man diese Präimplantationsdiagnostik machen. Es gibt diese Rahmenbedingungen ja bereits. Es gibt einen Entwurf von Richtlinien zur Präimplantationsdiagnostik (PDF-Dokument), den wir vor etwa sechs Jahren erarbeitet haben, gemeinsam mit Juristen, mit Medizinern, mit Genetikern, Ethikern bei der Bundesärztekammer im wissenschaftlichen Beirat. In diesen Richtlinien steht eigentlich alles ganz genau drin, so wie man es sich vorstellen könnte, wie es dann auch von der Gesellschaft akzeptiert wird. Das heißt strenge Indikationsstellung, wann PID durchgeführt werden kann, nämlich nur dann, wenn in der Familie eine genetische Erkrankung vorliegt, die nicht therapierbar ist und die in einem hohen Prozentsatz auch den frühen Tod des Kindes oder auch des Jugendlichen erwarten lässt.

    Zöfel: Das sind ja schwierige Entscheidungen, die eine Gesellschaft da treffen muss. Wo sehen Sie, dass diese Diskussionen, die notwendigen Diskussionen geführt werden?

    Diedrich: Die müssen zunächst in den Arztgremien geführt werden. Wir können einen Vorschlag erarbeiten, wie wir es ja auch gemacht haben. Und wir haben dann zum Beispiel auch vorgeschlagen, eine Ethikkommission bei der Bundesärztekammer einzurichten, die im Einzelfall über jeden Einzelfall entscheidet und sagt: Hier ist eine Indikation gegeben für eine PID oder auch nicht. Das gibt viel Sicherheit auch Beruhigung in der Gesellschaft, dass hier wirklich verantwortungsvoll mit dieser Methode umgegangen wird. Und wir müssen dann mit diesem Entwurf der Richtlinien in die Politik gehen, müssen Gesprächspartner finden wie, wie ich vorhin sagte, die Justizministerin und müssen dann das Interesse der Politik wecken, damit wirklich die Politiker sich dieses Problems annehmen.