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Die Missgunst: Keine Anonymität

Informationssicherheit. - Nicht-Regierungs-Organisationen aus Österreich und Irland klagen derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Vorratsdatenspeicherung. Also dagegen, dass die Staaten in Europa nicht nur wissen wollen, wer unter welcher Internet-Adresse im Netz unterwegs ist, sondern dass diese Verbindungsdaten auch bis zu zwei Jahre lang prophylaktisch gespeichert werden sollen. Europa gönnt seinen Surfern keine Anonymität – obwohl auch das manchmal für mehr Sicherheit sorgt.

Von Achim Killer | 18.07.2013
    Unterwegs in den unendlichen Weiten des World Wide Web. Das ist Freiheit! Keiner kennt einen. Und keiner kann einem deshalb auch einen Strick daraus drehen, was man im virtuellen Raum so kommentiert, mailt oder postet. Einfach ist das natürlich nicht: Man muss schon einen Anonymisierungsdienst in Anspruch nehmen, um sich wirklich frei im Netz bewegen zu können. Und deshalb haben freiheitsliebende Menschen solche Dienste eingerichtet:

    "Jeder sollte das Recht haben, anonym zu kommunizieren und sich ohne Einschränkungen zu informieren","

    sagt der Internet-Aktivist Jacob Applebaum vom Anonymisierungsnetzwerk TOR. Wer über TOR eine Web-Seite aufruft, dessen Anfrage wird verschlüsselt über mehrere Rechner anderer Surfer umgeleitet und so verschleiert. Das Funktionsprinzip von TOR:

    ""Es teilt das Wissen über den Anwender auf. Der erste Knoten weiß, wo Sie sind, der zweite nicht und der dritte ganz bestimmt nicht."

    TOR wird von vorsichtigen Surfern in aller Welt genutzt. In repressiven Ländern wie China allerdings stößt es mittlerweile an seine Grenzen. Immer öfter schmuggeln sich dort staatliche Stellen in die Kette der Anonymisierungsrechner ein. Auch in Deutschland gab es einmal ein Anonymisierungs-Projekt, effektiver vielleicht und sicherer als TOR. AN.ON hieß es und wurde getragen von der Universität Dresden und vom unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein. Finanziert wurde es vom Bundeswirtschaftsministerium. Dann aber drehte sich nach dem 11. September 2001 der politische Wind. Als einer der Ersten rief der baden-württembergische Polizei-Präsident Erwin Hetger nach der Vorratsdatenspeicherung – also nach dem kompletten Gegenteil von Anonymität im Netz. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung sollen alle Verbindungsdaten der Surfer in Deutschland sechs Monate lang gespeichert werden:

    "Ich denke, es darf nicht dazu kommen, dass das Internet quasi, faktisch zu einem rechtsfreien Raum wird. Und deswegen meine klare und eindeutige Forderung: Derjenige, der sich im Internet bewegt, muss damit einverstanden sein, dass seine Verbindungsdaten über eine bestimmte Zeit gespeichert werden."

    Und das beschloss der Bundestag denn auch 2007. Allerdings kassierte 2010 das Bundesverfassungsgericht das Gesetz.

    Zwar ist eine solche Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht schlechthin unvereinbar. Sie unterliegt jedoch besonders strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen, denen die angegriffenen Vorschriften nicht genügen.

    Und ausdrücklich wies der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier darauf hin, dass - wenn schon Daten gespeichert werden - das sicherer zu geschehen habe, als im damaligen Gesetz vorgesehen. Allein dem bundesdeutschen Anonymisierungsprojekt AN.ON hat das alles nichts genützt. Es wurde eingestellt.

    Es muss schwer sein für hiesige Politiker, die schon ein paar Jahre im Amt sind, sich pflichtschuldigst der allgemeinen Empörung über die NSA anzuschließen. Der US-Geheimdienst sammelt Verbindungsdaten, also beispielsweise, wer unter welcher IP-Adresse im Netz unterwegs ist, und speichert sie ab. Genau das hat die deutsche Regierung auch gewollt. Und die überwältigende Mehrheit des Bundestages wollte ihr es erlauben. Des Bundesverfassungsgerichts hat es bedurft, um die Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt. Da kann man doch kaum von amerikanischen Spionen verlangen, dass sie sich an die deutsche Verfassung halten. - Surfer müssen sich deswegen auch selber um ihre Anonymität kümmern. Die wird einem zwar nicht gegönnt. Aber was macht das schon? Schließlich ist Missgunst ja eine Todsünde.