Am Ende einer teils emotional geführten Debatte innerhalb der Regierungskoalition steht ein Kompromiss, mit dem sowohl SPD, als auch Union nicht wirklich glücklich scheinen, das wurde heute sehr deutlich.
„Das ist vielleicht bei einigen von ihnen nicht ausreichend, aber es ist das, was möglich war und es ist eine deutliche Verbesserung der Situation und das kommt den Zielen zugute, die wir uns gesetzt haben“, erklärte Familienministerin Franziska Giffey.
Justizministerin Katharina Barley betonte zum Auftakt der Debatte, dass dieser Gesetzentwurf die Lage der Frauen wesentlich verbessern würde, auch gegenüber einer Abschaffung des Paragrafen. Sie verwies auf die neu geschaffene Liste der Bundesärztekammer, über die sich Frauen zukünftig seriös informieren könnten und betonte, dass für Ärzte damit Rechtssicherheit geschaffen sei, da sie nun darüber informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Kritik der Opposition
Diese Rechtssicherheit stellte Stefan Thomae, stellvertretender Fraktionschef der FDP, jedoch in Frage. Ärzte dürften weiterhin allein über die Tatsache informieren, bei Informationen darüber hinaus sähen sie sich mit dem Strafrecht konfroniert.
„Es ist doch schon die Vorstellung, dass eine sachliche Information strafbares Unrecht sein könnte, Informationen über erlaubte Tätigkeiten, das ist doch absurd, zu glauben das muss strafbar sein.“
Thomae hält die Änderungen für verfassungsrechtlich fragwürdig. Daher behalte sich die FDP einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor.
Zustimmung dafür gab es von der Linken, für die Cornelia Möhring den Entwurf kritisierte. Sie ging hart mit der SPD ins Gericht, die sich in der Debatte deutlich für eine Abschaffung des Paragrafen stark gemacht hatte, und lenkte den Blick auf die vom Gesetz betroffenen Frauen:
„Solange das Strafrecht als schärfstes juristisches Schwert Schwangerschaftsabbrüche regelt, gibt es kein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, sondern aller höchstens eine Erlaubnis. Frauen brauchen aber keine Erlaubnis, sie brauchen das klare und das eindeutige Recht, dass nur sie alleine entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft fortführen oder beenden wollen.“
„Solange das Strafrecht als schärfstes juristisches Schwert Schwangerschaftsabbrüche regelt, gibt es kein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, sondern aller höchstens eine Erlaubnis. Frauen brauchen aber keine Erlaubnis, sie brauchen das klare und das eindeutige Recht, dass nur sie alleine entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft fortführen oder beenden wollen.“
„Schmerzhafter Kompromiss“
Neben den Interessen der Frauen lenkte Unions-Fraktionsvize Torsten Frei in der Debatte den Fokus auch auf den Schutz des ungeborenen Lebens:
„Aber es geht – und das hat uns das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen aufgetragen eben auch um das Lebensrecht des ungeborenen Lebens und das muss in einer solchen Güterabwägung letztlich auch betrachtet werden. Dem kommt dieser Gesetzentwurf nach und deswegen kann man glaube ich schon sagen, ist es ein guter Gesetzentwurf, der hier auf dem Tisch liegt.“ Auch er bezeichnete das Papier als schmerzhaften Kompromiss.
„Aber es geht – und das hat uns das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen aufgetragen eben auch um das Lebensrecht des ungeborenen Lebens und das muss in einer solchen Güterabwägung letztlich auch betrachtet werden. Dem kommt dieser Gesetzentwurf nach und deswegen kann man glaube ich schon sagen, ist es ein guter Gesetzentwurf, der hier auf dem Tisch liegt.“ Auch er bezeichnete das Papier als schmerzhaften Kompromiss.
Für die AfD erläuterte Jens Maier, dass die Partei keinen Anlass zu einer Gesetzesänderung sehe, da die Möglichkeiten sich zu informieren ausreichen würden. Er kritisierte die Kosten, die durch die Pflege der Informationen entständen: „Hier wird unnötig jedes Jahr der Gegenwert eines Einfamilienhauses in mittlerer Wohnlage zum Fenster rausgeworfen.“
Umstrittene Studie
Für die Grünen übte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws Kritik an der vom Gesundheitsministerium geplanten Studie zu den psychischen Auswirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen. Für diese sind 5 Millionen Euro vorgesehen.
„Und wenn Sie sich um Frauen sorgen, dann nehmen Sie dieses Geld in die Hand für bessere Versorgung durch Hebammen und Geburtsstationen, das würde Frauen helfen.“
Nach dieser ersten Lesung beschäftigt sich am Montag der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf. Eine Abstimmung im Bundestag könnte schon in der kommenden Woche folgen.