Als die Güteverhandlung in der Causa Glandorf vor dem Landgericht Flensburg schloss, gab es nur zufriedene Gesichter. Die Vorsitzende Richterin Hille-Grit Gutbier freute sich, dass der Rechtsfrieden wiederhergestellt sei. Eine Lösung "im Sinne des Handballs" sei dieser außergerichtliche Vergleich, bemerkte der Kieler Sportmediziner Detlev Brandecker, da ein Urteil womöglich für die sportärztliche Arbeit enorme Konsequenzen bedeutet hätte. Und auch Kläger Glandorf war zufrieden. Er dürfte mit einer Summe in niedriger fünfstelliger Höhe abgefunden werden, bezahlt überwiegend von der Berufshaftplicht des Arztes.
Zuvor hatte die Richterin in detaillierten Ausführungen deutlich gemacht, dass der Fall juristisch kompliziert liege. Die Cortison-Spritze, die Brandecker im Rahmen eines Lehrganges des Deutschen Handballbundes in einem Hotelzimmer verabreicht hatte, sei keineswegs eindeutig eine falsche Behandlungsmethode, wie der Kläger vorgetragen hatte. Vielmehr sei die Methode an sich üblich. Und es sei denkbar, dass in der "speziellen Welt" des Handballs, wie Brandeckers Anwalt Helmar Maeder sie bezeichnete, eine solche Praxis gängig und eine Aufklärung über die Risiken anders zu deklarieren sei als für Normalbürger.
Es folgten rund 90 Minuten Feilschen zwischen Kläger und Beklagten. Dem Spitzenhandball bleibt mit dem Vergleich eine gerichtliche Milieustudie erspart, die womöglich einige medizinische und ethische Fragen aufgeworfen hätte.
Zuvor hatte die Richterin in detaillierten Ausführungen deutlich gemacht, dass der Fall juristisch kompliziert liege. Die Cortison-Spritze, die Brandecker im Rahmen eines Lehrganges des Deutschen Handballbundes in einem Hotelzimmer verabreicht hatte, sei keineswegs eindeutig eine falsche Behandlungsmethode, wie der Kläger vorgetragen hatte. Vielmehr sei die Methode an sich üblich. Und es sei denkbar, dass in der "speziellen Welt" des Handballs, wie Brandeckers Anwalt Helmar Maeder sie bezeichnete, eine solche Praxis gängig und eine Aufklärung über die Risiken anders zu deklarieren sei als für Normalbürger.
Es folgten rund 90 Minuten Feilschen zwischen Kläger und Beklagten. Dem Spitzenhandball bleibt mit dem Vergleich eine gerichtliche Milieustudie erspart, die womöglich einige medizinische und ethische Fragen aufgeworfen hätte.