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EU-Kommission
Ausländerfeindliche PKW-Maut

Die Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt werden mit einem Blauen Brief der EU-Kommission gemahnt: Eine Maut für Ausländer ist diskriminierend und darf nach EU-Recht nicht sein. Die Kommission setzt auf eine entfernungsabhängige Maut. Doch Verkehrsminister Dobrindt will sein Vorhaben zur Not auch über den Europäischen Gerichtshof klären lassen.

Von Jörg Münchenberg | 28.04.2016
    Das Wort «Maut» ist in der Signaleinrichtung eines Fahrzeugs des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) am 09.06.2015 in Koblenz (Rheinland-Pfalz) bei einem Pressetermin des Mautbetreibers «Toll Collect» zu lesen. Toll Collect informierte über Neuerungen bei der Maut. Foto: Thomas Frey/dpa
    Die Pläne zur deutschen Pkw-Maut werden von der EU-Kommission als diskriminierend angesehen. (picture-alliance / dpa / Thomas Frey)
    Plötzlich hat der Streit über die geplante Einführung einer Maut in Deutschland noch einmal erhebliche Brisanz bekommen. Allerdings nicht wegen des eigentlichen Maut-Verfahrens. Hier steht die Kommission weiterhin auf dem Standpunkt, dass die bisher von Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Pläne gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Zwar sollen zunächst alle Autofahrer in Deutschland eine PKW-Maut entrichten, doch die deutschen PKW-Halter sollen um den exakten den gleichen Betrag über die Kfz-Steuer entlastet werden.
    Kommission will entfernungsabhängige Maut
    Diese 1:1 Umsetzung aber verstoße gegen EU-Recht, sagt auch der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Michael Cramer von den Grünen. Insofern habe die Kommission recht, wenn sie heute ihren blauen Brief nach Berlin schicken will:
    "Auch die Kommission sagt, wir wollen eine Maut. Sie wollen aber eine entfernungsabhängige Maut. Und natürlich eine Maut für Ausländer ist nicht akzeptabel. Weshalb es Widerstand gibt und weshalb das nicht durchzusetzen ist. Weil das eben Ausländer diskriminieret und das darf nach EU-Recht nicht sein."
    Also wird die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren verschärfen – mit einem neuerlichen Mahnschreiben, auf das dann der Verkehrsminister reagieren muss. Doch Dobrindt hat sich längst vorbereitet und setzt auf eine schnelle Klärung durch den Europäischen Gerichtshof:
    "Wir sind auch bereit und vorbereitet auf ein begründetes Mahnschreiben, um dann mit entsprechender Expertise zu antworten. Das wird schnell gehen können von unserer Seite aus. Und ich habe immer darauf hingewiesen: Wir scheuen nicht den Weg vor den EuGH. Diese Gesetze können sehr gerne vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.".
    Sodass dann noch rechtzeitig vor den nächsten Bundestagswahlen ein Urteil vorliegen könnte. Doch ausgerechnet die aufgeheizte Debatte um einen Brexit könnte Dobrindt noch einen Strich durch die Rechnung machen. 2014 hatte die britische Regierung ebenfalls eine Maut eingeführt, allerdings für LKW. Auch hier wurden anschließend die inländischen Halter über die Kfz-Steuer entlastet – für Dobrindt eine Steilvorlage, der nun auf Gleichbehandlung pocht.
    Formal waren die Briten zwar cleverer, weil sie erst im Nachhinein die Kfz-Steuer abgesenkt haben. Doch unter dem Strich bleibt der Vorwurf der Ausländerdiskriminierung, weshalb – reichlich verspätet - die Kommission heute auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien eröffnen will. Schlechter könnte das Timing kaum sein, sagt dazu Verkehrsexperte Cramer:
    "Da haben sie sich viel zu lange Zeit gelassen. Aber das jetzt zu machen, kurz vor dem Referendum, wo es auch um Europa geht. Also das ist eigentlich eine Steilvorlage für die Brexit-Leute. Die sagen, wir wollen mit der EU nichts mehr zu tun haben".
    Das weiß man natürlich auch in der Kommission. Und so könnte es heute auch ganz anders kommen. Obwohl die beiden Verfahren formal schon beschlossen sind, könnten sie aus Rücksicht auf britische Befindlichkeiten noch einmal zeitlich geschoben werden. Schließlich hat EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker wiederholt betont, er verstehe sich vor allem als politischer Kommissionschef und nicht als oberster Leiter einer Behörde. Beides sei heute also möglich, ist deshalb zu hören: ein Rückzieher in letzter Minute oder die Umsetzung geltender Regeln.