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Der "Fall Eumann" und die Folgen
"Wir machen das anders"

Führte politische Klüngelei zur Wahl des neuen Chefs der rheinland-pfälzischen Medienanstalt? Die Debatte über Konsequenzen aus dem "Fall Eumann" dauert an. In Hessen wäre ein Verfahren wie im Nachbarland wohl nicht möglich gewesen.

Von Ludger Fittkau | 21.02.2018
    Marc Jan Eumann: Die Debatte um seine Wahl an die Spitze der Landesmedienanstalt dauert an.
    Marc Jan Eumann: Die Debatte um seine Wahl an die Spitze der Landesmedienanstalt dauert an. (picture alliance / dpa / Horst Galuschka)
    Joachim Becker ist der 61 Jahre alte Direktor der hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien in Kassel. Er hat die Diskussion um die Wahl des SPD-Medienpolitikers und gelernten Historikers Marc Jan Eumann an die Spitze der Landesmedienanstalt im Nachbarland genau verfolgt. Becker weiß, dass der Fall Eumann auch die Arbeit der anderen 13 Landesmedienanstalten belastet.
    "Wir machen es anders. Wir haben Kriterien im Gesetz, wie so eine Direktorenwahl zu erfolgen hat. Es gibt ein paar Anforderungen, also hier in Hessen beispielsweise kann nur zum Direktor gewählt werden entweder ein Jurist oder, wenn er kein Jurist ist, muss dann der Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin dann Juristin sein."
    In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland, in dem Marc Jan Eumann bisher wirkte, muss der Chef oder die Chefin der Landesmedienanstalt die Befähigung zum Richteramt haben. So ist es etwa auch in Thüringen, bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein oder der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. In anderen Bundesländern gibt es eine solche harte Bindung an den Beruf des Juristen nicht.
    Rößner: Hier ist ein Fehler gemacht worden
    Es sei auch durchaus umstritten, ob das wirklich notwendig ist, betont Tabea Rößner, die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Rößner hat ihren Wahlkreis in Rheinland-Pfalz, und die Grünen sind in Mainz Teil der Landesregierung. Dennoch kritisiert Rößner die Wahl Eumanns zum Direktor der rheinland-pfälzischen Landesanstalt für Medien und Kommunikation.
    "Es ist natürlich schon ein bisschen absurd, wenn es in den Ländern sehr unterschiedlich gehabhabt wird und wenn dann ausgerechnet jemand, der dieses Gesetz vorangetragen hat, sich dann ohne richterliche Befähigung genau in einem anderen Bundesland genau auf diese Position bewirbt. Also das finde ich schon ein bisschen schwierig."
    Tabea Rößner teilt auch die Kritik an der Intransparenz des Verfahrens bei der Wahl Marc Jan Eumanns zum Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk. Sie fordert, dass künftig eine öffentliche Ausschreibung der Leitungsstelle gesetzlich vorgeschrieben werden sollte.
    "Ich finde, das muss Standard werden. Es gibt auch ganz klare Positionen von Staatsrechtlern, die gesagt haben, hier ist ein Fehler gemacht worden. Es muss öffentlich ausgeschrieben werden bei der LMK in Rheinland-Pfalz. Ich denke auch, dass es eine gesetzliche Regelung braucht - und das sollte jetzt dringend angegangen werden."
    Woanders wählen Landtage
    Eine gesetzlich festgelegte öffentliche Ausschreibung der Direktorenstelle gibt es bereits bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg oder der Thüringer Landesmedienanstalt. In Bayern oder Sachsen etwa wird bisher hingegen nicht öffentlich ausgeschrieben. In Hessen sei die Wahl eines Direktors oder einer Direktorin der hessischen Landesanstalt für Privaten Rundfunk schon seit Längerem sehr transparent und überdies staatsfern organisiert, betont Joachim Becker, der Direktor der hessischen Landesmedienanstalt für Privaten Rundfunk.
    "Das ist in anderen Ländern durchaus anders ausgestaltet, da spielen die Landtage durchaus eine größere Rolle, das ist hier in Hessen nicht der Fall." Etwa in Sachsen oder im Saarland wählt der Landtag den Direktor oder die Direktorin - Staatsferne sieht sicher anders aus.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der sogenannten "Causa Brender" im ZDF habe bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk dazu geführt, dass noch einmal genau überprüft wurde, ob die Gremien der Institution den Karlsruher Kriterien vor allem im Sachen "Staatsferne" genügen. Dies betont Direktor Joachim Becker.
    "Wir haben das hier geprüft, auch die Rechtsaufsicht hat das entsprechend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen: Es ist nicht nur so transparent, sondern das ist auch von der Struktur her so, dass der politische Einfluss jedenfalls nicht überbordend ist."
    Ob das Verfahren bei der Wahl von Marc Jan Eumann zum Direktor der rheinland-pfälzischen Medienanstalt nach Recht und Gesetz verlief, wird jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße klären. Ein Urteil wird für März erwartet .