OVG Münster Entscheidung im AfD-Berufungsverfahren vertagt
Im Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen seine Entscheidung vertagt. Wie das Gericht in Münster nach dem zweiten Verhandlungstag mitteilte, steht ein Termin für die Fortsetzung noch nicht fest. Die mündliche Verhandlung war nach zahlreichen Anträgen der AfD mehrfach unterbrochen worden.
Die Partei wehrt sich gegen ein Urteil aus der Vorinstanz. Sie will unter anderem nachweisen, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung auch auf Aussagen von sogenannten V-Leuten gestützt hat. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte hingegen vor Gericht, die gesammelten Belege stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Beiträgen von AfD-Funktionären.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.