
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass Apple vom Kartellamt zu Recht als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft wird. Er wies damit eine Beschwerde des US-Konzerns zurück.
Der BGH begründete sein Urteil vor allem mit den App-Stores von Apple. Über diese habe das Unternehmen tiefe Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten wie etwa das Nutzungsverhalten und könne seine eigenen Produkte dementsprechend überarbeiten, heißt es im Urteil.
Das Bundeskartellamt hatte die Einstufung von Apple im April 2023 vorgenommen. Damit können dem Unternehmen bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken verboten werden.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.