Dienstag, 30. April 2024

Archiv


Vor 50 Jahren: Stasi-Aktion "Enten"

" Hier ist RIAS Berlin - eine freie Stimme der freien Welt. "

Von Karl Wilhelm Fricke | 24.06.2005
    Das Pausenzeichen und die legendäre Ansage des Rundfunks im amerikanischen Sektor von Berlin. Kurz RIAS Berlin. Vertraute Töne für eine millionenstarke Hörerschaft im Großraum Berlin und in weiten Regionen der DDR.

    Der Sender, 1946 im US-Sektor der Vier-Mächte-Stadt etabliert, ist zwar ein Instrument der US-amerikanischen Medienpolitik im geteilten Berlin, ein Kind des Kalten Krieges, gewiss, aber seine professionell produzierten Sendungen, ein pointiert antikommunistisches Informations- und Unterhaltungsprogramm, bieten eine willkommene Alternative zum kommunistisch kontrollierten Ost-Rundfunk, Nicht von ungefähr avanciert der RIAS zum ideologischen Hauptfeind:

    " Wer nimmt ein Krokodil ins Bett?
    Wer hat gern Flöh’ und Schaben?
    Wer stellt sich Gift aufs Speisebrett?
    Wer will den RIAS haben? "

    Einer von vielen hilflos-dilettantischen Versuchen von Ost-Satire gegen den RIAS.

    Als im Februar 1950 das Ministerium für Staatssicherheit gebildet wird, nimmt es den RIAS alsbald ins Visier, er wird operativ bearbeitet und illegal mit "aktiven Maßnahmen" überzogen. Störsender, Desinformation, Zersetzung, Einschleusen von Spitzeln, Entführungsversuche - nichts fehlt im Repertoire der Repression gegen den RIAS. Die Berliner Journalistin Friederike Pohlmann, Mitautorin einer ARD-Studie über Stasi und Medien:

    "Rias Berlin war unter den gegnerischen Funkmedien - wie die Stasi sie nannte - der Hauptfeindsender. Das liegt schon an seiner Konstruktion. Er war ja durch die Amerikaner gegründet worden, und deswegen galt er von vornherein als Kind des US-Geheimdienstes in Deutschland. Und das hatte gravierende Folgen für Leute, die Kontakt zum Rias aufnahmen. DDR-Bürger, die, bevor die Mauer gebaut wurde, Besuche machten und berichteten über das Leben in der DDR, über Versorgungslage und bestimmte Probleme in Betrieben …. Und der RIAS verwendete das für seine Sendungen "Aus der Zone für die Zone" - und das hatte für Leute, wenn das Ministerium für Staatsicherheit dahinter kam, ganz gravierende Folgen. "

    In der Agitation sieht sich der RIAS Attacken von zunehmend aggressiver Schärfe ausgesetzt:

    " Der RIAS ist eine der in Westberlin bestehenden Agenten-zentralen, die gleich ihm und auf das engste mit ihm und miteinander verflochten ihre Verbrechen an der deutschen Nation mit den raffiniertesten Mitteln zu tarnen versuchen. Der RIAS ist unter seiner Tarnung als deutschsprachiger Sender von amerikanischen aggressiven Kreisen inmitten Deutschlands von Anfang an zu dem Zwecke geschaffen worden, alle Elemente in Deutschland, die infolge der jahrzehntelangen Herrschaft der aggressiven deutschen Monopolisten und Militaristen moralisch verkommen zu erbitterten Feinden der Demokratie und des Friedens geworden sind, zu mobilisieren, die verbrecherischen Instinkte dieser Elemente zu erhalten und sie gegen die friedliebenden demokratischen Kräfte einzusetzen. (...) Auf diese Weise hat sich der RIAS in der Deutschen Demokratischen Republik eine Agentur geschaffen, die ihm Spionagematerial zubringt, Kriegspropaganda, Wühl- und Hetztätigkeit betreibt und so die Ursache setzt für Verbrechen größten Ausmaßes wie das Anlegen von Bränden für die Zerstörung von Industriebetrieben. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die so genannte Hauptabteilung Politik des RIAS, die unmittelbar von dem amerikanischen Direktor des RIAS, Ewing, geleitet wird, besonders an der Organisierung und Durchführung solcher Verbrechen beteiligt ist. "

    Was hier als schroffe Agitation daherkommt, entstammt einer Anklage des DDR-Generalstaatsanwalts.

    " Die Sendungen des RIAS dienen dem alleinigen Zweck, die Atmosphäre in den internationalen Beziehungen zu vergiften, Provokationen zu inszenieren, durch Einschüchterung und Drohung die Bevölkerung zu terrorisieren, jede nur mögliche Unruhe zu schaffen, das Gift des Chauvinismus und der Kriegshetze zu verbreiten. Es soll unter allen Umständen verhindert werden, dass Deutsche aus Ost und West durch Verhandlungen auf friedlichem Wege alles Trennende beseitigen. Der verbrecherischen Tätigkeit des RIAS in Westberlin und seiner Agentengruppen in der Deutschen Demokratischen Republik muss unverzüglich Einhalt geboten werden, da sie die Verständigung der Deutschen untereinander behindert und die Herstellung der Einheit unseres Vaterlandes erschwert. Die Agentenzentrale RIAS muss liquidiert und der Rundfunksender im amerikanischen Sektor von Berlin in die Hände aufrechter deutscher Patrioten gegeben werden. Die Beschuldigten, die an der verbrecherischen Tätigkeit des RIAS maßgeblich beteiligt waren, müssen hart bestraft werden. "
    Die Anklage ist Auftakt zu einem spektakulären Schauprozess vor dem 1. Strafsenat des Obersten DDR-Gerichts, inszeniert von der Staatssicherheit auf Geheiß des Politbüros der SED. Der Verfahren richtet sich gegen fünf Informanten des RIAS aus der DDR. Vorausgegangen ist eine unter dem Codewort "Enten" DDR-weit organisierte, stabsmäßig geplante und zentral koordinierte verdeckte Großaktion der Staatssicherheit gegen heimliche RIAS-Mitarbeiter. Sie erstreckt sich über mehrere Monate. Im Februar 1955 unterzeichnet Erich Mielke, damals der zweite Mann der Stasi, einen Operativplan zur Aktion "Enten", in dem es wörtlich heißt:

    " Die Aktion "Enten" stellt sich das Ziel, nicht nur die Agenturen des RIAS zu zerschlagen und sie ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen, sondern durch richtige politisch-operative Maßnahmen dem RIAS einen solchen Schlag zuzufügen, der es möglich macht, diesen amerikanischen Sender vor dem gesamten deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit als Spionagezentrale des amerikanischen Geheimdienstes zu entlarven. "

    Im Zuge der Aktion "Enten" werden 49 so genannte "RIAS-Agenten" in Ost-Berlin und der DDR verhaftet. Ein Spitzel in der Hauptabteilung Politik hat ihre Namen im Funkhaus ausgespäht. Betroffen sind Menschen aus allen sozialen Schichten, die brieflich oder persönlich bei Besuchen in West-Berlin zum RIAS Verbindung aufgenommen und ihm Materialien zugänglich gemacht hatten, politische Nachrichten, Wirtschaftsinformationen, Stimmungsberichte aus dem Alltag, Enthüllungen über die Remilitarisierung in der DDR. Dazu Egon Bahr, vor seiner politischen Karriere ein Jahrzehnt lang Bonner Korrespondent und zeitweilig Chefredakteur des RIAS:

    " Die Menschen kamen aus der DDR, es gab ja noch keine Mauer, unbehindert, und haben uns mit interessanten Informationen versehen. Es war eben nicht in dem Sinne eine Agentenzentrale, dass wir ein Agentennetz aufgebaut hätten. Wir hatten unsere regelmäßigen, aber nicht systematisch über die DDR verstreuten, Mitarbeiter, "informelle" Mitarbeiter. Wir hatten unsere IM's, aber wir hatten keine Stasi-Organisation. "

    Primär sind alle Informationen für das aktuelle Programm bestimmt. Aber sie werden - bei hinreichender Relevanz - von einigen RIAS-Mitarbeitern auch dem amerikanischen Geheimdienst CIC überlassen.

    Der Vorwurf gegen den RIAS, eine Agenten- und Spionage-Zentrale zu sein, hat hier seine Wurzel. Der Sender soll um jeden Preis öffentlich diskreditiert und diffamiert werden. Stasi-intern wird dazu im Mai 1955 eigens ein Szenarium für einen Schauprozess entwickelt. Zitat:

    " Plan für die Vorbereitung eines Prozesses vor erweiterter Öffentlichkeit gegen den Hetzsender "RIAS". "

    Nach diesem Plan wird die Gerichtsverhandlung vorbereitet. Nichts darf dem Zufall überlassen werden.

    Unter den 49 Opfern der Verhaftungsaktion "Enten", die in die Fänge der Staatssicherheit geraten, sind der 29jährige Ostberliner Dekorateur Joachim Wiebach, der 28jährige Lektor und Redakteur Richard Baier, ebenfalls aus Ost-Berlin, der 50jährige Drogist Günther Krause aus Königs Wusterhausen, der Verwaltungsangestellte Willi Gast aus Stralsund, 45 Jahre alt, sowie der 23 Jahre alte Elektromeister Manfred Vogt aus Brandenburg.

    Die Angeklagten werden zwischen dem 5. und 16. April 1955 festgenommen, sie kennen einander nicht, gemeinsam haben sie nur, dass sie dem RIAS Informationen übermittelt haben - zumeist solche, die keine Staatsgeheimnisse beinhalteten. Erstmals sehen sie sich im Großen Saal des Obersten Gerichts in der Scharnhorststraße 37 in Berlin-Mitte - nämlich als Angeklagte. Die Entscheidung, gerade sie gemeinsam vor Gericht zu stellen, entspringt reiner Willkür. Die Stasi hält die fünf für geeignet, den RIAS als "amerikanische Spionagezentrale" anzuprangern. Mag sein, dass auch ihre Aussagebereitschaft mitausschlaggebend ist. Immerhin hat die Staatssicherheit die Angeklagten als Untersuchungshäftlinge im Zentralgefängnis Berlin-Hohenschönhausen, der "deutschen Lubjanka", im Verhör mit Foltermethoden für den Schauprozess "reif" gemacht, zermürbt durch Isolationshaft, Schlafentzug, häufig auch durch physische Misshandlung.

    Bei der Prozessvorbereitung soll jeder Zufall vor Gericht ausgeschlossen werden. Am 14. Juni 1955 - zehn Tage vor dem Termin - fertigt deshalb die Abteilung Staatliche Organe im Zentralkomitee der SED eine drei Schreibmaschinenseiten umfassende Hausmitteilung an "Genossen Walter Ulbricht". Sie trägt die Unterschrift von Klaus Sorgenicht, Leiter besagter ZK-Abteilung, und manifestiert schon im ersten Satz eine Vorverurteilung:

    " Die Beschuldigten sind Agenten des RIAS und haben durch die Lieferung von Spionageinformationen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Charakters die Durchführung von Sabotage- und Diversionsakten unterstützt und zur Vorbereitung eines neuen Krieges beigetragen. "

    Nach knapper, stichwortartiger Schilderung der gegen die Beschuldigten erhobenen Vorwürfe gipfelt die Hausmitteilung in der trocken-bürokratischen Feststellung:

    " Folgende Strafen sind beabsichtigt: Wiebach - lebenslängliches Zuchthaus, Baier - 15 Jahre Zuchthaus, Krause - lebenslängliches Zuchthaus, Gast - 12 Jahre Zuchthaus, Vogt - 8 Jahre Zuchthaus." "

    Und nun geschieht das schier Unfassliche: Walter Ulbricht, der Erste Sekretär des ZK der SED, vermerkt auf dem Papier handschriftlich:

    " Einverstanden / W. Ulbricht. "
    Dann allerdings streicht der SED-Chef das für Joachim Wiebach avisierte Strafmaß durch und ersetzt das Diktum "lebenslängliches Zuchthaus" durch die zwei Wörter:

    " Vorschlag: Todesurteil. "

    Ein tödliches Präjudiz.

    Zehn Tage danach, am 24. Juni, beginnt der Prozess vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts vor "erweiterter Öffentlichkeit", das heißt vor bestellten Betriebsdelegationen, Presse, Rundfunk und Wochenschau. Die Anklage vertreten Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer und Staatsanwalt Walter Piehl. Sie basiert auf dem so genannten Boykotthetze-Artikel 6 der ersten DDR-Verfassung, der in Absatz 2 eine rechtsstaatswidrige Generalklausel enthält, die bis 1958 als Strafgesetz missbraucht wird. Zum anderen stützt sich die Anklage auf eine windige Bestimmung der Kontrollrats-Direktive Nr. 38, die die Erfindung und Verbreitung friedensgefährdender Gerüchte unter Strafe stellt.

    Als Vorsitzender des 1. Strafsenats amtiert der Präsident des Obersten DDR-Gerichts, Kurt Schumann. Beisitzende Richter sind Helene Kleine und Hans Rothschild, beide Oberrichter am Obersten Gericht - Kleine als "Volksrichterin", Rothschild als Volljurist. Alle Beteiligten gelten als verlässliche Genossen der SED, als Juristen im Parteiauftrag, ausgenommen Schumann, er ist Mitglied der Block-Partei NDPD. Als Offizialverteidiger stellt das Oberste Gericht den fünf Angeklagten drei Rechtsanwälte aus Ost-Berlin, Halle und Löbau zur Seite, die schon in früheren Schauprozessen bereitwillig als Statisten auf justizieller Bühne agiert haben.

    In der Beweisaufnahme vor Gericht werden 14 Zeugen gehört - ausschließlich Belastungszeugen, darunter Spitzel der Staatssicherheit. Der Vorsitzende des Strafsenats pflegt einen inquisitorischen Verhandlungsstil. Die Angeklagten wirken in der zweitägigen Hauptverhandlung eingeschüchtert, politischen Marionetten gleich. In der Vernehmung des Hauptangeklagten Joachim Wiebach, der dem RIAS Informationen aus seinem Betrieb - einer staatlichen Werbeagentur - zugänglich gemacht und unter anderem auch sowjetische Militärtransporte gemeldet hat - alles in allem keine wirklichen Geheimnisse von Gewicht - kommt es zu folgendem Wortwechsel mit dem Gerichtsvorsitzenden:

    " Zwischen Peitz und Wilmersdorf sollte ich Militärtransporte feststellen, die waren dort gemeldet, dort stellte ich einen Transport fest. Ich gab die Zahl der Achsen bekannt.

    Zahl der Achsen?

    Die LKWs - die Zahl der LKWs

    Die der darauf verladenen Fahrzeuge. Weiter.

    Fahrzeuge und SPWs Schützenpanzerwagen und Spähwagen.

    Also Angeklagter, Sie sind ein so versierter Militärspion, dass Sie immer mit Fachausdrücken um sich werfen, die wir nicht verstehen. Was heißt SPWs?

    SPW heißt Schützenpanzerwagen.

    Schützenpanzerwagen! Weiter. Was mussten Sie noch feststellen?

    Die eventuellen Nummern, die ich dort erkennen konnte. Größtenteils waren sie überklebt oder überstrichen.

    Die Fahrzeugnummern der Einheit, meinen Sie!

    Dann sollte ich die Bewachung, die Zahl der Bewachungsmannschaften und die Einheit feststellen.

    Die Einheit.

    Ja. "

    Schumann wickelt die Beweisaufnahme routinemäßig ab, indem er die Stasi-Vernehmungsprotokolle einfach abfragt. Die Antworten wirken eingeübt. Als das Urteil am 27. Juni durch den Gerichtsvorsitzenden verkündet wird, entsprechen die verhängten Strafen im Wesentlichen den "Vorschlägen", die in Wirklichkeit Weisungen sind aus dem ZK der SED. Joachim Wiebach wird dem verhängnisvollen Vorschlag Ulbrichts folgend mit dem Tode bestraft statt wie ursprünglich beabsichtigt mit lebenslänglichem Zuchthaus. In den Urteilsgründen wird der RIAS grotesk dämonisiert.

    " Die gesamte Tätigkeit des RIAS auf dem Gebiet der Spionage, Sabotage und planmäßigen Hetze verfolgt ein einziges Ziel: Die von der Mehrheit des deutschen Volkes geforderte demokratische Wiedervereinigung Deutschlands zu verhindern und den seit Jahren geführten kalten Krieg bei sich bietender Gelegenheit zum heißen Krieg werden zu lassen. Während die Sabotagetätigkeit und Hetze nur mittelbar dazu beitragen, die Voraussetzungen für die Entfachung des heißen Krieges zu schaffen, lässt die vom RIAS betriebene Militärspionage eindeutig und unverhüllt den Zweck der unmittelbaren Kriegsvorbereitung erkennen. Durch die Weitergabe der Informationen militärischen Charakters und die Zuführung von Agenten zur Durchführung militärischer Spionage an den amerikanischen Geheimdienst vermittelt der RIAS den westlichen Imperialisten Kenntnisse, die sie in den Stand versetzen, konkrete Kriegsvorbereitungen zu treffen. "

    Passagenweise rekapituliert der Senatsvorsitzende in wörtlicher Übereinstimmung, was der Generalstaatsanwalt bereits in seiner Anklage formuliert hatte.

    " Nach all dem ist mit Eindeutigkeit festzustellen, dass der deutschsprachige USA-Sender RIAS nicht nur ein vom USA-Außenministerium angeleiteter und finanzierter Hetzsender in Deutschland ist, sondern vor allem und in der Hauptsache eine amerikanische Spionage- und Sabotageorganisation. Er wird in den Händen von Kriegstreibern zur Organisation von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das deutsche Volk sowie alle Völker des Friedenslagers und zur Verhinderung der Einheit Deutschlands missbraucht. Die Hauptverhandlung vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik hat die Richtigkeit der Anklage des Generalstaatsanwalts bestätigt, dass die Sendungen des RIAS dem alleinigen Zwecke dienen, die Atmosphäre in den internationalen Beziehungen durch die Verleumdung der Länder des Friedenslagers zu vergiften, Provokationen zu inszenieren, das Gift des Chauvinismus und der Kriegshetze zu verbreiten und jede nur mögliche Unruhe zu schaffen, um unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutsche aus Ost und West durch Verhandlungen alles Trennende beseitigen. "

    Das Todesurteil wird am 13. September 1955 in der Untersuchungshaftanstalt I in Dresden durch Enthauptung vollstreckt. Joachim Wiebach stirbt um 2.00 Uhr nachts. Ein Gnadengesuch der Eltern wird von DDR-Präsident Wilhelm Pieck abgewiesen. Ein Abschiedsbrief an die Eltern wird nicht ausgehändigt, sondern zu den Akten genommen. Der Verurteilte war schon exekutiert, als die verzweifelte Mutter ein zweites Gnadengesuch einreicht. Von der Hinrichtung erfahren die Eltern erst zwei Monate danach. Mündlich. Der Vollzug des Justizmordes soll nicht dokumentiert werden können.

    Die zu befristeten Zuchtausstrafen Verurteilten werden 1960 begnadigt oder amnestiert - Günther Krause als "Lebenslänglicher" kann 1964 von der Bundesregierung freigekauft werden.
    Von den für den RIAS-Schauprozess Verantwortlichen haben nur Sorgenicht und Helene Kleine - seit 1976 verehelichte Heymann - die friedliche Revolution der DDR erlebt. Sorgenicht konnte wegen krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Er verstarb 1999 mit 76 Jahren. Volksrichterin Kleine/Heymann wurde 1995 durch Urteil der 27. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 30. März 1995 wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag und Freiheitsberaubung in mehreren Fällen - darunter wegen ihrer Mitwirkung am RIAS-Schauprozess - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Selbstverständlich ging sie, die ihr Urteil als Siegerjustiz begriff, in Revision. Ehe der Bundsgerichtshof darüber entschieden hatte, starb sie 79-jährig. Auch ihre Schuld bleibt ungesühnt.