Mobile Einsatzkommandos hatten den Tatverdächtigen schon seit Längerem observiert. Spezialkräfte des Bundeskriminalamts und unter anderem der Bundespolizei nahmen den 19-jährigen Syrer Yamen A. fest - in seiner Wohnung, in einem Schweriner Plattenbau. Chemikalien, die dort gefunden wurden, aber auch technisches Gerät, wie Funkgeräte und Handys deuten darauf hin, dass er eine Vorrichtung für eine Fernzündung bauen wollte. Offenbar hatte der Verdächtige versucht, sich über das Internet die nötigen Kenntnisse zu verschaffen. Zunächst war das Bundesamt für Verfassungsschutz auf den Mann aufmerksam geworden, die Polizei übernahm dann. Für Bundesinnenminister Thomas de Maiziere ein gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit unterschiedlicher Stellen im Bund und in den Ländern:
"Die deutschen Sicherheitsbehörden haben heute erfolgreich einen schweren Terroranschlag in Deutschland verhindert. Der Zugriff erfolgte genau zum richtigen Zeitpunkt, spät genug um die erforderlichen Beweise zu sichern und früh genug, um die Gefahr bannen zu können."
Wohnungen in Hamburg durchsucht
Allerdings ist derzeit noch unklar, ob der Syrer bereits Anschlagsziele im Blick hatte. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen von Karlsruhe aus führt, hatte er zudem eine größere Menge Wasserstoffperoxid über einen Versandhandel bestellt, diese Bestellung dann aber wieder storniert. Die Erkenntnisse der BKA-Kriminaltechniker deuten darauf hin, dass er einen Initialzünder bauen wollte, ihm das Material für den Hauptsprengsatz aber noch fehlte.
Zeitgleich mit der Festnahme ließ die Bundesanwaltschaft auch Wohnungen in Hamburg durchsuchen. Noch ist völlig unklar, ob Freunde oder Bekannte des Verdächtigen, die dort leben in die Anschlagspläne eingeweiht waren. Und das gilt auch für einen anderen Kontaktmann, so die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Frauke Köhler:
"Der Beschuldigte hatte über soziale Medien Kontakt zu einer Person, die sich selbst als Soldat des Kalifats, also Soldat des sogenannten Islamischen Staates bezeichnet. Um wen es sich bei dieser Person handelt, wissen wir gegenwärtig noch nicht. Wir wissen auch nicht, inwieweit diese Kontaktperson den Beschuldigten gegebenenfalls in seinem Tatenschluss bestärkt oder gar unterstützt hat."
Vorwurf: Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat
Deshalb wird Yamen A. derzeit nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt, sondern der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat. Das heißt, die Bundesanwaltschaft geht von einem Einzeltäter aus. Nach ihren Angaben hat sich der Syrer bereits zu den Vorwürfen geäußert.
Auch in diesem Fall könnten Hinweise ausländischer Sicherheitsbehörden eine Rolle gespielt haben. Innenminister de Maiziere bedankte sich jetzt auch bei "internationalen Partnern", die "Wert darauf legten, im Einzelnen nicht genannt zu werden".
"Die terroristische Gefährdungslage in Deutschland und Europa bleibt unverändert hoch, das zeigt auch der heutige Tag. Die Sicherheitsbehörden bleiben wachsam."
Der Verdächtige soll spätestens am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden.