Dienstag, 30. April 2024

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Schutz vor SLAPP-Klagen
EU-Kommission will gegen Einschüchterung von Medienschaffenden vorgehen

Die EU-Kommission will Journalistinnen und Journalisten vor Klagen schützen, die sie einschüchtern und ihre Arbeit erschweren sollen. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren schneller eingestellt werden.

Text: Pia Behme | Annabell Brockhues im Gespräch mit Sebastian Wellendorf | 27.04.2022
Demonstrierende halten Bilder der ermordeten Journalistin Daphne Caruana Galizia hoch.
Gegen die Journalistin Daphne Caruana Galizia gab es zum Zeitpunkt ihres Todes 47 Verleumdungsklagen. (picture alliance/AP Photo | Rene Rossignaud)
Im Oktober 2017 wurde Daphne Caruana Galizia mit einer Autobombe ermordet. Vorher war die maltesische Journalistin bedroht worden, es hatte zahlreiche Einschüchterungsversuche gegeben - auch juristischer Art. Zum Zeitpunkt ihres Todes gab es laut der 'Koalition gegen SLAPPs in Europa' (CASE) insgesamt 47 Verleumdungsklagen gegen sie. Die Kurzform SLAPP steht im Englischen für 'Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung'.

Einschüchterung von Kritikerinnen und Kritikern

"Das Ziel einer SLAPP ist es, die Zielperson einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen", steht in einem Bericht von CASE. Es gehe den Klägern bei solchen Verfahren nicht um den Zugang zum Recht, erklärte die EU-Kommission. Vielmehr sei das Ziel, Umweltschützer, Kämpfer für Minderheiten und investigative Journalisten davon abhalten, etwas zu veröffentlichen oder zu kritisieren. Die Klagen stammten typischerweise von mächtigen Einzelpersonen, Lobbys, Unternehmen oder staatlichen Organen.
Die Europäische Kommission will gegen solche missbräuchlichen Verfahren vorgehen und hat einen Gesetzentwurf vorgestellt. "Wir haben versprochen, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten besser gegen diejenigen zu verteidigen, die versuchen, sie zum Schweigen zu bringen", so die Vizepräsidentin der Kommission Vera Jourova.

So sieht der Vorschlag aus

  • Gerichtsverfahren sollen frühzeitig eingestellt werden können, wenn Klagen offensichtlich unbegründet sind.
  • Beweislastumkehr: Die Kläger sollen beweisen müssen, dass die Medienschaffenden Fehler begangen haben.
  • Die Kosten sollen vom Kläger übernommen werden.
Außerdem hat sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, dass Richterinnen, Anwälte und Journalistinnen besser über diese Art der Klagen aufgeklärt werden sollen.
Der Gesetzentwurf gilt nur für grenzüberschreitende Fälle. Etwa, wenn ein Unternehmen in Deutschland gegen eine Journalistin in Bulgarien klagt. Die Europäische Kommission hat keinen direkten Einfluss auf Klagen innerhalb eines EU-Mitgliedstaates. Daher schlägt sie vor, dass zu grenzüberschreitenden Fällen auch die gehören, in denen die Recherchen der Journalisten für andere Länder ebenfalls relevant sind. Zum Beispiel Geldwäsche, Korruption und Umweltverschmutzung.

Die nächsten Schritte

Der Entwurf der EU-Kommission muss nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsländer verhandelt und verabschiedet werden, bevor er EU-Recht werden kann. Die Staaten sind dann dazu verpflichtet, den Entwurf in nationales Recht umzusetzen.