Polen und Ungarn bekommen von der EU normalerweise viel Geld. Zuletzt hat die EU aber eine neue Regel beschlossen: Wenn ein Land gegen die Rechts-Staatlichkeit verstößt, bekommt sie nicht mehr alle EU-Gelder. Rechts-Staatlichkeit bedeutet zum Beispiel: Ein Land hat unabhängige Richterinnen und Richter. Die EU sagt: In Polen und Ungarn ist das wahrscheinlich nicht mehr so. Deshalb laufen bereits Verfahren gegen die beiden Länder. Am Ende könnten sie also weniger EU-Geld bekommen.
Polen und Ungarn sagen aber nun: Die Regel zur Rechts-Staatlichkeit ist ungültig. Denn die EU darf sich nicht in die Innen-Politik der Mitglieds-Länder einmischen. Das untersucht nun der Europäische Gerichts-Hof.