Dienstag, 30. April 2024

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Nach dem Urteil: Schadensbegrenzung

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hat die unionsgeführten Länder aufgefordert dafür zu sorgen, dass auch Studienanwärter aus bildungsfernen Schichten oder aus Familien mit mittleren und kleinen Einkommen studieren könnten: "Vor allem mit Blick auf die, die ohne goldene Kreditkarte in der Wiege geboren sind", sei eine vernünftige Regelung notwendig, sagte Bulmahn bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Vor Schnellschüssen und voreiligen Alleingängen kann ich nur warnen". Außerdem forderte Bulmahn, dass Bundesländer, die in Zukunft Studiengebühren erheben, nicht die Mittel für die Hochschulen kürzten.

27.01.2005
    Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) versicherte, die SPD-geführten Bundesländer stimmten in der Grundsatzidee überein, am gebührenfreien Studium festhalten zu wollen. Er räumte ein, es könne jedoch schwierig werden, diese Position durchzusetzen. Sollte es sich als unmöglich herausstellen, ein vernünftiges Finanzierungssystem zu erarbeiten und einige Länder Gebühren einführen, dann sollen nach den Vorstellungen von Zöllner landesfremde Studierende zur Kasse gebeten werden.

    Neben dem Ärger über das gestrige Urteil erklärte Jürgen Zöllner, wie nach dem Willen von Ministerpräsident Kurt Beck in Zukunft die Hochschulfinanzierung aussehen soll. Orientierungspunkt ist das Schweizer Modell: Dort hat man 1997 die so genannte interkantonale Universitätsvereinbarung getroffen, die auf dem Vorteilsausgleich basiert. Länder mit attraktiven und überfüllten Universitäten erhalten eine Ausgleichszahlung von jenen Ländern, die ihre Abiturienten nicht selbst zum akademischen Abschluss führen. Zur Kasse gebeten wird damit das Land, aus dem die Studierenden kommen. Nach Auffassung von Zöllner sichere dies die Grundfinanzierung der Universitäten. Zum anderen könnten Unterscheidungen zwischen teueren und weniger teuren Fächern gemacht werden.