Anlass ist, dass sich Forscher etwa an Universitäten oft jahrelang von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag hangeln müssen. Künftig soll es mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit geben. Mit der Reform sind zum Beispiel befristete Beschäftigungen nach der Promotion nur noch für vier statt wie bisher sechs Jahre erlaubt. Nach Ablauf der vier Jahre soll klar sein, ob die Betreffenden eine Perspektive auf eine dauerhafte Beschäftigung in der Wissenschaft haben, beispielsweise auf eine Professur.
Kritik von Betriebsräten und Verbänden
Betriebsräte, Gewerkschaften und Studentenvertreter sehen die Änderungen als nicht ausreichend an. In einer gemeinsamen Erklärung von 19 Organisationen heißt es, eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland sei für immer weniger Menschen attraktiv. Die Organisationen kündigten an, gegen die Pläne protestieren zu wollen. Mehr als 5000 Unterschriften seien bisher in einer Petition gegen den Gesetzentwurf gesammelt worden.
Der DGB erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter dem zurück, was die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag vereinbart habe. Darin hatten die Regierungsparteien unter anderem angekündigt, "dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden" und dass die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit geknüpft werden.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Gohlke kritisierte, die Bundesregierung zeige "den Beschäftigten in der Wissenschaft die kalte Schulter". Die Pläne von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger kämen "am Ende bloß den Arbeitgebern zugute, statt den Beschäftigten".
Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat.
Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.