Dienstag, 30. April 2024

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Ex-Unterhaltungschef wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rund zwölf Jahre nach seiner Entlassung ist der frühere MDR-Unterhaltungschef Foht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig legte dem 72-Jährigen Betrug in 13 Fällen und Bestechlichkeit zur Last.

18.03.2023
    Ein dunkelhaariger Mann mit Brille und Bart schaut ernst, im Hintergrund ist unscharf ein Weihnachtsbaum zu sehen.
    Udo Foht war von 1991 bis 2011 Unterhaltungschef des MDR (picture alliance / dpa / Arno Burgi)
    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Fernsehmanager Produzenten und Musikmanager seinerzeit immer wieder um Kredite angeblich zur Finanzierung von Fernsehsendungen gebeten hatte, das Geld aber häufig nicht zurückzahlte. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten drei Monate der Strafe als bereits vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Foht bat Geldgeber um Darlehen

    Foht hatte im Prozess gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus der Unterhaltungsbranche um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe das Geld benötigt, um Sendungen umsetzen zu können. Der MDR hatte gegenüber Foht mehr als 300.000 Euro Schadenersatz geltend gemacht.
    Der öffentlich-rechtliche Sender hatte dem einst mächtigen Fernsehmanager nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Ein Arbeitsgerichtsprozess endete damals mit einem Vergleich.
    Diese Nachricht wurde am 18.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.