Im konkreten Fall hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Süßigkeiten-Hersteller Katjes geklagt. Dessen Werbung sei irreführend, da der Herstellungsprozess an sich nicht emissionsfrei sei, sondern lediglich zum Ausgleich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützt würden.
In der Vorinstanz widersprach das Oberlandesgericht Düsseldorf dieser Argumentation. Verbraucher verstünden den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen CO2-Bilanz. Sie wüssten, dass die Neutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Ein Urteil des BGH wird für heute noch nicht erwartet.
(Az. I ZR 98/23)
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.