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Aus für Billigstromanbieter Flexstrom

Flexstrom ist pleite. Die Insolvenz führt der Energieanbieter vor allem auf die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden zurück. Günstige Strompreise war das Erfolgsrezept der Firma. Nachträgliche Preiserhöhungen waren aber für Verbraucherzentralen unter anderem immer wieder Grund, vor dem Billigheimer zu warnen.

Von Philip Banse | 12.04.2013
    Der Stromanbieter Flexstrom hat heute Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 500.000 Kunden von Flexstrom sowie der Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Das Geschäft von FlexGas werde durch einen Investor übernommen und gehe weiter, teilte das Unternehmen schriftlich mit, das auf Anfragen per Mail nicht reagierte und telefonisch nicht zu erreichen war. Ursache für die Insolvenz seien die "schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden" sowie "weiterhin bestehende Oligopolstrukturen im deutschen Versorgungsmarkt". Die Kunden schuldeten dem Unternehmen 100 Millionen Euro. Die Zahlungsmoral habe sich nach der "fehlerhaften und schädigenden Berichterstattung" verschlechtert, schreibt Flexstrom. In zahlreichen Streitfällen beklagen Flexstrom-Kunden, dass das Unternehmen den "Neukunden-Bonus" versprochen, aber nicht gezahlt habe. Der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Holger Krawinkel, bezweifelt die Aussagen von Flexstrom:

    "Das sind alles Ausreden, letztlich war das Geschäftsmodell einfach nicht tragfähig. Das ist der Auftakt für weitere Marktbereinigungen. Das ist völlig normal in einem Wettbewerbsmarkt."

    So würden einerseits unseriöse Anbieter verschwinden, andererseits Kunden auch verunsichert, die Bereitschaft zum Wechsel des Stromanbieters werde geschwächt. Flexstroms Geschäftsmodell ruhte auf der Annahme, dass Kunden ihren Strom per Vorkasse bezahlen - so wie Agnes Scharnetzky aus Dresden, die jetzt ihr Geld gern zurückhätte:

    "Ich habe mit dem Kundenservice darüber gesprochen und es handelt sich um knapp 1000 Euro."

    Das Geld dürfte weg sein, sagt Bernd Roschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin:

    "Wenn ich noch Geld erwarte, wenn also noch Bonuszahlungen etwa ausstehen, dann natürlich per Einschreiben mit Rückschein und unter Fristsetzung die Zahlung fordern. Es ist allerdings zu erwarten, dass keine Zahlung erfolgt. Die Statistik zeigt, dass in 95 Prozent solcher Fälle, das Geld verloren ist."

    Auch im Falle einer Flexstrom-Pleite, wird bei den Kunden nicht das Licht ausgehen. Sollte Flexstrom keinen Strom mehr liefern können, übernimmt der größte lokale Anbieter die Grundversorgung, automatisch und gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sollten Flexstrom-Kunden bei einer Insolvenz rasch den Grundversorger fragen, ob dieser schon eingesprungen ist. Dann können Kunden schnell zu einem anderen und in der Regel günstigeren Anbieter wechseln. Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Gesetze verschärft werden müssten, um Stromanbieter bei der Zulassung strenger prüfen zu können:

    "Die müssen die Kriterien offensichtlich Geschäft werden, dass in der Tat bestimmte Geschäftsmodelle auch sehr viel kritischer hinterfragt werden können und gegebenenfalls auch ein solcher Anbieter gar nicht erst am Markt erscheinen darf, beziehungsweise dann auch seine Angebote zurückziehen muss."

    Doch der Staat müsse den Strommarkt insgesamt anders organisieren, so Krawinkel. Mit Neukunden könnten Stromanbieter derzeit nur Verluste einfahren, während Grundversorger Kasse machten. Diese Konstruktion müsse geändert werden. Auch für Agnes Scharnetzky aus Dresden ist die Konsequenz ihres Flexstrom-Abenteuers klar:

    "Keine Vorauszahlung mehr. Das war jetzt schon das erste Kriterium bei dem neuen Tarif, dass ich was nehme, wo ich monatlich zahle und auch monatlich kündigen kann."