Sonntag, 19. Mai 2024

Klimapolitik der Ampelregierung
Das Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sollte eine Weiterentwicklung sein. Die Deutsche Umwelthilfe klagte aber und bekam Recht: Die gesetzlich festgelegten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das Gericht.

17.05.2024
    Ein Verkehrsschild weist am 28.03.2024 in München auf die Umweltzone hin.
    Bundeswirtschaftsminister Volker Wissing drohte mit Fahrverboten, um die Klimaziele im Verkehrssektor einzuhalten. (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Bereits im Juni 2023 hatte das Bundeskabinett die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Auf letzte Details verständigten sich die Koalitionsfraktionen aber erst gut eine Woche, bevor die Gesetzesnovelle am 26. April 2024 im Bundestag verabschiedet wurde. Ein dagegen gerichteter Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann scheiterte am Bundesverfassungsgericht. Am 17. Mai 2024 passierte das Gesetz den Bundesrat. Schon zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. 

    Inhalt

    Was ist das Ziel des Klimaschutzgesetzes?

    Das Bundes-Klimaschutzgesetz trat erstmals 2019 in Kraft und soll sicherstellen, dass die nationalen Klimaschutzziele und die europäischen Zielvorgaben eingehalten werden. In dem Gesetz ist festgeschrieben, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gesenkt werden müssen. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein.

    Was ändert sich am Klimaschutzgesetz durch die Reform der Bundesregierung?

    Ursprünglich war im Klimaschutzgesetz festgesetzt, dass jährlich der Ausstoß an CO2 gesenkt werden muss, um die angestrebte Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Dabei mussten alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) ihr Ziel getrennt betrachtetet einhalten.
    Das ändert sich mit der Reform: Statt die jährlichen sogenannten sektoralen Klimaziele zu kontrollieren, muss Deutschland insgesamt seine Klimaziele einhalten. Erst wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Die Emissionsziele selbst ändern sich aber nicht. Anders als bisher geht es zudem nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040.

    Klimaziele und Verkehrssektor

    Der Verkehrssektor hatte im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlt. Deswegen hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Fahrverboten gedroht, um den Ausstoß schnell zu reduzieren und die Klimaziele einzuhalten. Da nun die Gesamteinsparung von Treibhausgasen entscheidend ist und nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert wird, ist die Diskussion um solch eine Maßnahme vom Tisch.
    Im Ringen um die Reform des Klimaschutzgesetzes verzögerte sich außerdem die Verabschiedung des sogenannten Solarpakets I. Die Bundesregierung hatte sich bereits 2023 darauf geeinigt, am 26. April konnte es dann im Bundestag verabschiedet werden. Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Sonnenenergie gefördert werden, indem Bürokratie abgebaut und der Betrieb von Balkonkraftwerken oder die Nutzung von Fotovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern vereinfacht wird. Eine finanzielle Förderung der deutschen Solarindustrie ("Resilienzbonus") ist bislang am Widerstand der FDP gescheitert, soll aber weiter diskutiert werden.
    SPD, Grüne und FDP sprechen bei ihrer Novellierung von einer Fortentwicklung des Klimaschutzgesetzes. Der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch betonte, dass das Gesetz der Regierung ermögliche, flexibel auf die unterschiedlich schnelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Bauwirtschaft oder Industrie zu reagieren.

    Was wird an der Änderung des Klimaschutzgesetzes der Ampel kritisiert?

    Die Opposition stimmte gegen die Reform und kritisiert die Gesetzesänderung. Von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz sprach der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung. Mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen, so der CDU-Politiker.
    Der Linke-Politiker Bernd Riexinger sagte, die Bundesregierung nehme europäische Strafzahlungen in Kauf, denn die EU verlange weiterhin die Einhaltung von Sektorzielen. Bei diesen Strafzahlungen könnte es sich um Milliardensummen handeln.
    Hintergrund von Riexingers Kritik ist die Unterteilung der EU-Regeln. Der Sektor Industrie und Energiewirtschaft wird über den europäischen Emissionshandel reguliert. Die Bereiche Verkehr und Gebäude dagegen unterliegen der EU-Lastenteilungsverordnung. Nach Ansicht von Umweltverbänden ist ein Ausgleich von Emissionsmengen zwischen diesen Bereichen nicht vorgesehen. Würde Deutschland also beispielsweise beim Verkehr die EU-Klimaziele verpassen, müssten Emissionsrechte von anderen Ländern für viel Geld eingekauft werden.
    Umweltverbände und Fachleute kritisieren seit Längerem, dass die Reform das Gesetz aufweiche und im Zweifel erst verzögert nachgesteuert werde, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Im Vorfeld zur Abstimmung hatte die Deutsche Umwelthilfe die Abgeordneten dazu aufgefordert, gegen die Reform zu stimmen.
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelte vor der Verabschiedung der Reform: Statt Verbindlichkeit und Zuständigkeit gebe es jetzt geteilte Verantwortungslosigkeit, so der Vorsitzende Olaf Bandt. "Dem Gesetz wurden entscheidende Zähne gezogen. Klimaschutz soll ungestraft auf die lange Bank geschoben werden."
    Der WWF Deutschland begrüßt zwar, dass die langfristigeren Ziele bis zum Jahr 2040 stärker in den Fokus rücken, wirft der Bundesregierung aber dennoch Kurzsichtigkeit vor: Denn die Bereiche Verkehr und Gebäude müssen in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr nachsteuern. "Damit ist das Klimaschutzgesetz seines Kerns beraubt worden", so Viviane Raddatz, Klimachefin des WWF Deutschland. "Ein entkerntes Klimaschutzgesetz wird nicht die Kraft entwickeln, die zukünftige Bundesregierungen brauchen, um das Verfassungsziel zum Klimaschutz sinnvoll zu erfüllen – und auch nicht, um sie vor diesbezüglichen rechtlichen Konsequenzen zu bewahren."
    Sie befürchtet Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wenn die Klimaziele der Europäischen Union verfehlt werden, also eine Reduktion um 55 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 in allen Sektoren. "Wir brauchen ein starkes Klimaschutzgesetz, das alle Sektoren in die Pflicht nimmt, um Planbarkeit und Klarheit für alle Bereiche zu schaffen", so Raddatz.

    Reform könnte juristisch überprüft werden

    Für verschiedene Umweltverbände hat der Jurist Remo Klinger die Gesetzesnovelle geprüft. Er äußert Zweifel, dass die Reform den Anforderungen der Verfassung entspricht und dass sie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 über das Klimaschutzgesetz vereinbar ist. Damals hatte Karlsruhe festgestellt, dass die Politik deutlich mehr für das Erreichen der Klimaziele tun muss und Schritte zur Senkung der Emissionen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben darf.
    Ob das Bundesverfassungsgericht erneut wegen dieses Gesetzes angerufen wird, ist noch offen, aber nicht unwahrscheinlich.

    Warum verklagt die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung?

    Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Bundesregierung, weil sie der Meinung ist, dass die bisherigen Klimaschutzprogramme gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen und nicht ausreichen, um die Klimaziele 2030 einzuhalten. Und das erfolgreich: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter am 16. 5. 2024.
    Die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hat es weitreichende Folgen für die Ampelregierung.
    Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und errang im November 2023 einen Sieg. Damals urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Bereichen Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.  
    cp, leg