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Prozess
Ehemaliger BND-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes ist wegen Spionage zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte teilweise streng geheime Dokumente an den US-Geheimdienst CIA geliefert. Als Motiv gab der 32-Jährige Abenteuerlust und Frust über seine eintönige Tätigkeit an.

17.03.2016
    Graues Schild mit blauer Aufschrift "Bundesnachrichtendienst" vor einer grauen Mauer und blauem Himmel
    Der BND-Mitarbeiter ist aufgeflogen, als er auch Russland geheime Dokumente anbot. (dpa/picture alliance/Stephan Jansen)
    Das Münchner Oberlandesgericht sprach den Mann des Landesverrats, der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie der Bestechlichkeit schuldig. Ihm wurde für fünf Jahre das Wahlrecht aberkannt.
    Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, der 32-Jährige habe jahrelang vertrauliche Dokumente des BND an den US-Geheimdienst CIA geliefert und damit die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die Arbeitsfähigkeit des BND gefährdet.
    Mehr als 200 Dokumente weitergegeben
    Der Mann hatte in der Poststelle des BND gearbeitet. Kurz nach seiner Einstellung begann er mit der Spionage für den CIA und lieferte von 2008 bis 2014 unter dem selbst gewählten Decknamen "Uwe" mehr als 200 Dokumente.
    Unter den Dokumenten waren laut Bundesanwaltschaft auch solche, die als streng geheim eingestuft waren, zum Beispiel umfangreiche Datensätze zahlreicher BND-Agenten. Dafür erhielt der 32-Jährige mindestens 80.000 Euro vom CIA.
    Abenteuerlust und Frust als Gründe
    Aufgeflogen war der Mann, nachdem er 2014 auch Russland seine Mitarbeit als Informant angeboten hatte. Sowohl dem CIA als auch dem russischen Geheimdienst bot sich der 32-Jährige auf eigene Initiative an. Er hatte die Taten im Prozess gestanden und erklärt, für seine Spionage seien Abenteuerlust und Frust über seine eintönige Tätigkeit in der BND-Verwaltung in Pullach ausschlaggebend gewesen.
    Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte für eine geringere Strafe plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern.