Medien und Meinungen

Perlentaucher-Urteil, Apple vs Motorola und der gestutzte Google-Reader

05.11.2011
Die Medien und Meinungen heute mit Vera Linß und folgenden drei Themen: »Perlentaucher - Verfahren« abgeschlossen Gegen das Online-Magazin perlentaucher.de, das Zeitungskritiken zusammenfasst und aus ihnen zitiert und dann diese Zusammenfassungen weiterverkauft, hatten FAZ und Süddeutsche Zeitung geklagt auf Urheberrechtsverletzung - wir hatten mehrmals berichtet.
Die Medien und Meinungen heute mit Vera Linß und folgenden drei Themen:
»Perlentaucher - Verfahren« abgeschlossen
Gegen das Online-Magazin perlentaucher.de, das Zeitungskritiken zusammenfasst und aus ihnen zitiert und dann diese Zusammenfassungen weiterverkauft, hatten FAZ und Süddeutsche Zeitung geklagt auf Urheberrechtsverletzung - wir hatten mehrmals berichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass es zulässig ist, Rezensionen aus Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler etwa weiterzuverkaufen. Aus Sicht des Urheberrechtsexperten Till Kreutzer ist damit die Klage der Zeitungsverlage gescheitert:
»Weil das Gericht eben nicht das Geschäftsmodell von Perlentaucher an sich infrage gesetllt hat. Also die Frage, darf man Inhaltsbeschreibungen von fremden Inhalten machen und die veröffentlichen und dann auch wieder weiter an Dritte lizenzieren, wurde ja mit ja beantwortet. Man muss eben dabei nur ein paar Regeln beachten und aufpassen, dass man insbesondere sich nicht zu nah am Original orientiert.«
Allerdings musste sich perlentaucher.de auch sagen lassen, dass es sich häufig nicht an diese Regeln gehalten habe. 13 von 20 Texten, die vor Gericht verhandelt wurden, hätten das Urheberrecht der Zeitungen verletzt - und zwar indem besonders prägende und ausdrucksvolle Passagen der Originalrezension übernommen worden sind. Diese muss perlentaucher.de nun aus seinem Onlineangebot entfernen und Entschädigung zahlen. Grundsätzliche Klarheit, wo die Grenze zwischen dem Zitatrecht und dem der Rechteinhaber verläuft, bringt das Urteil nicht
das lässt sich in Zukunft immer nur im Einzelfall vor Gericht klären.
Urteil im Patentstreit zwischen Apple und Motorola
Damit hat Motorola einen Erfolg gegen Apple mit noch unklaren Auswirkungen errungen - das Landgericht Mannheim hat gestern dem amerikanischen Mutterkonzern untersagt, hierzulande mobile Geräte anzubieten, die gegen zwei Motorola-Patente verstoßen. Dass der Vertrieb damit tatsächlich betroffen sein, ist allerdings zu bezweifeln, da er über die deutsche Apple-Tochter läuft, die nicht in dem Urteil erwähnt wird. Auch Apple selbst sagt, dass der Verkauf der Produkte in Deutschland damit zumindest derzeit nicht beeinträchtigt ist. Bei den Motorola-Patenten, um die sich der Streit dreht, geht es um gängige Verfahren zum »Senden eines Kommunikationssignals« und zur »Synchronisierung von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern«
Update des Google-Readers sorgt für Kopfschütteln.
Der Google-Reader ist ein Leseprogramm, dass seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, Nachrichten ihrer Lieblingsmedien mit Hilfe von RSS-Feeds auf einer zentralen Plattform darzustellen. Seit Anfang November gibt es ein Update, mit dem eine neue Oberfläche eingeführt worden ist - aber die wird vielen als eine Art »kastrierte« Version kritisiert. Nicht nur, dass es einige irritierende Änderungen gibt, wie die Meldung beim Start: »es gebe nicht genügend Inhalte in deutscher Sprache, um Empfehlungen anhand persönlicher Interessen herauszufinden« - schwerwiegender ist, dass Google soziale Features entfernt hat, mit denen Nutzer einen Artikel mit Familie und Freunden teilen konnten, das übernimmt jetzt das soziale Netzwerk Google+ Nutzer ohne ein solches Konto können diese Funktionen also nicht mehr nutzen. Fazit von neunetz.com: das Vorgehen von Google sei so »stümperhaft ... dass es einem den Atem verschlägt«. Und im Iran wurde der Reader zum Austausch von Informationen unter Oppositionellen genutzt, berichten ein persischer Blogger und die taz.
Grafik erstellt mit Wordle.net