Außerdem sah der Entwurf eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingsubstanzen bei Spitzensportlern vor, wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht in ihrer Rede betonte.
"Wenn ich das nicht mache, wenn ich diesen Besitz nicht strafbar stelle, dann habe ich nämlich keinen Anfangsverdacht als Staatsanwaltschaft. Ich kann überhaupt nicht ermitteln. Und darum geht es doch, es geht doch darum auch die Hintermänner, die mit ihrem Doping richtig viel Geld verdienen, dass wir endlich an die auch einmal rankommen. Und an die komme ich eben nicht ran. Ich habe keinen Anfangsverdacht, wenn dieser Besitz nicht strafbar ist."
Bisher ist nur der Besitz von nicht geringen Mengen verboten. Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher der Union, begründete die Ablehnung bei seiner letzten Rede im Bundestag damit, dass eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit verfassungsrechtlich bedenklich sei.
"Wie in anderen Lebensbereichen ist eine Selbstgefährdung grundsätzlich straffrei. Der faire sportliche Wettkampf kann als Schutzgut nicht anerkannt werden."
Auch wenn der SPD-Gesetzentwurf vorerst vom Tisch ist, für viele Experten ist klar, dass eine weitere Verschärfung der Anti-Doping-Richtlinien im Strafrecht nur eine Frage der Zeit ist.
"Wenn ich das nicht mache, wenn ich diesen Besitz nicht strafbar stelle, dann habe ich nämlich keinen Anfangsverdacht als Staatsanwaltschaft. Ich kann überhaupt nicht ermitteln. Und darum geht es doch, es geht doch darum auch die Hintermänner, die mit ihrem Doping richtig viel Geld verdienen, dass wir endlich an die auch einmal rankommen. Und an die komme ich eben nicht ran. Ich habe keinen Anfangsverdacht, wenn dieser Besitz nicht strafbar ist."
Bisher ist nur der Besitz von nicht geringen Mengen verboten. Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher der Union, begründete die Ablehnung bei seiner letzten Rede im Bundestag damit, dass eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit verfassungsrechtlich bedenklich sei.
"Wie in anderen Lebensbereichen ist eine Selbstgefährdung grundsätzlich straffrei. Der faire sportliche Wettkampf kann als Schutzgut nicht anerkannt werden."
Auch wenn der SPD-Gesetzentwurf vorerst vom Tisch ist, für viele Experten ist klar, dass eine weitere Verschärfung der Anti-Doping-Richtlinien im Strafrecht nur eine Frage der Zeit ist.