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Filter-Orgie oder Jugendschutz

Bereits seit längerem möchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen energischer als bisher gegen schädliche oder illegale Inhalte im Netz vorgehen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages brachte eine Studie heraus, unter welchen rechtlichen Bedingungen eine Internet-Zensur dieser Inhalte möglich sei. Und der Chaos Computer Club veröffentlichte am Freitag einen Vertragsentwurf, der es dem BKA erlauben soll, Internetprovider zur Sperrung unerwünschter Web-Seiten zu verpflichten.

Von Wolfgang Noelke | 14.02.2009
    Wer in skandinavischen Ländern Web-Seiten mit verbotenem Inhalt anklickt, auf dessen Bildschirm erscheint ein Stoppschild und der Hinweis, dass verbotene Inhalte gesperrt sind. Wer jedoch in der Systemeinstellung seines Computers die DNS-Adresse seines Diensteanbieters mit der DNS-Adresse eines beliebigen ausländischen Anbieters tauscht, bei dem erscheint kein Stoppschild mehr. Ein Diensteanbieter kann unliebsame Seiten auch auf anderen Wegen sperren, doch jede Zensurmaßnahme lässt sich mit geringen technischen Kenntnissen umgehen, so dass sie im Ernstfall wirkungslos ist. Andererseits reduzieren die Zensurmaßnahmen aber die Netzleistung, bemängelt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien, BITKOM:

    "In Schweden hat man sich sehr klar begrenzt auf kinderpornografische Inhalte. Man hat also nicht ein umfassendes Filtersystem gegen alle möglichen anderen Inhalte im Internet eingesetzt. Insofern sind die Wirkungen verträglich. Aber es wird in Deutschland über mehr diskutiert, als nur über den Einsatz dieser Systeme gegen Kinderpornografie. Es gibt bereits Vorschläge, sie auch einzusetzen gegen rechtsradikale Inhalte, es gibt Vorschläge, sie einzusetzen gegen terroristische Inhalte, gegen islamistische Inhalte, bis hin zu einfachen Urheberrechtsverletzungen. Und wenn wir eine solche Internetpolizei seitens der Wirtschaft einsetzen, mit solchen umfassenden Filtern, dann kann das dazu führen, wie Versuche in Australien gezeigt haben, dass sich die Breitbandigkeit auf zehn Prozent ihrer Kapazität reduziert. Und das heißt, dass wir wieder auf der Landstraße im Internet in Deutschland unterwegs wären."

    Voraussetzung für die Einführung des skandinavischen Zensurmodells wäre eine Umrüstung der technischen Ausrüstung aller deutschen Diensteanbieter, was besonders die kleinen Diensteanbieter treffen würde. Bernhard Rohleder:

    "Es müssten alle Anbieter von Servern, alle Internet Service Provider, die Telekommunikationsfirmen, die Mobilkommunikationsfirmen müssten sich technisch entsprechend ausstatten. Wir wissen von den Unternehmen, dass je nachdem, wie groß das Haus ist und wie es technisch bereits ausgerüstet ist, dass die Investitionen in die einschlägige Technologie zwischen dreihunderttausend Euro und zehn Millionen Euro liegen werden. Das ist nur die Technologie, sind nur die Investitionskosten. Darüber hinaus muss diese Technik dauerhaft betrieben werden. Wir müssen die Organisation ändern. Wir müssen Personal abstellen. Diese Maßnahme gibt es nicht zum Nulltarif und da fragt man sich natürlich, ob die einschlägigen Mittel nicht besser eingesetzt wären, zum Beispiel, in dem im Internet die Polizei nicht einschlägig aufrüstet und dafür sorgt, dass man an die Wurzeln des Problems kommt."

    Dies ist auch die Überzeugung des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der noch als medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion ein wissenschaftliches Gutachten initiierte, welches als Ergebnis die technische Unwirksamkeit der Internetzensur beweist. Um halbwegs wirkungsvoll Internetinhalte zu kontrollieren, müsse der gesamte Internetverkehr wie in China über einen zentralen Server fließen. Das Internet ist jedoch dezentral aufgebaut. Trotzdem plant Bundesfamilienministerin von der Leyen, noch vor der Bundestagswahl, alle deutschen Diensteanbieter vertraglich dazu zu verpflichten, wörtlich: "freiwillig" jeden Vormittag, nach einer vom Bundeskriminalamt erstellten geheimen schwarze Liste, unerwünschte Netzadressen zu sperren. Ein entsprechender Gesetzentwurf hätte wegen der Verfassungswidrigkeit keine Chance, sagt Jörg Tauss. Deswegen versuche die Familienministerin auf zivilrechtlichem Wege, die Internetzensur per Vertrag durchzusetzen:

    "Sie will in den nächsten vier Wochen zu einer Lösung kommen. Ich denke nicht, dass die Provider unterschreiben werden. Es gibt einen Provider, der auch in Großbritannien tätig ist, der gesagt hat, er würde unterzeichnen. Jetzt hängt es aber davon ab, wie der Druck auf die Einzelnen zunimmt. Aber ich bin mir sicher, auch nach der Anhörung: Ein Gericht würde diese einsamen Entscheidungen, dass Provider meine Kommunikation durchforsten – und sei es auch für so sinnvolle Dinge, wie 'Bekämpfung von Kinderpornografie', dass dieses gekippt werden würde. Rechtsstaatlich geht dieses nicht und ich will keine chinesischen und iranischen Verhältnisse. Und so, wie wir hier Dinge sperren, die in unserem Kulturkreis absolut inakzeptabel wären, so wird an anderen Stellen der Welt mit derselben Technik 'Demokratie und Freiheit' herausgefiltert. Und dann haben wir ein zusätzliches Problem und darüber muss eine grundsätzliche Debatte geführt werden."