Dienstag, 30. April 2024


Ein Todesurteil unterzeichnet

Mehr als einen Monat nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten wandte sich die Familie Hanns Martin Schleyers an das Bundesverfassungsgericht. Durch eine einstweilige Anordnung sollte die Bundesregierung gezwungen werden, den Forderungen der RAF nachzugeben, um das Leben des Entführten zu retten. Die Richter wußten, daß sie eine Entscheidung über Leben und Tod trafen.

Von Stephan Detjen | 17.05.1999
    Sonntag, 16. Oktober 1977 in Karlsruhe. Als der Morgen zu dämmern beginnt, legt Ernst Benda im Bundesverfassungsgericht seine rote Robe an und macht sich auf den Weg in den Verhandlungssaal. Um 5 Uhr 50 verkündet der Präsident des höchsten deutschen Gerichts eine Entscheidung, von der die wenigen Anwesenden wissen, daß sie ein Todesurteil bedeutet.

    Benda: "Im Namen des Volkes: Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen."

    Mit diesem Satz scheiterte der letzte Versuch der Familie Hanns-Martin Schleyers, das Leben des seit fünf Wochen entführten Arbeitgeberpräsidenten zu retten. Im Namen seines Vaters hatte der Sohn, Hanns-Eberhard Schleyer, sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Mit einer einstweiligen Anordnung wollte er die Bundesregierung dazu zu zwingen, den Forderungen der Terroristen nachzugeben und dadurch seinen Vater zu befreien.

    Schleyer: "Letztlich sind wir davon ausgegangen, daß die Bundesregierung (...) eine elementare Aufgabe zu erfüllen hat, auch in diesem konkreten Fall, nämlich das konkret gefährdete Leben eines Bürgers dieses Landes zu schützen. Wir haben in dieser Beschwerdeschrift damit argumentiert, daß, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, nachdem es nicht gelungen ist, das Leben meines Vaters auf andere Weise zu retten, und nachdem auch weitere Verhandlungen aussichtslos erschienen, sich der Gestaltungsspielraum der Bundesregierung nun verengen würde, aus der Sicht des konkret gefährdeten Lebens hieraus hier keine Option auf andere Möglichkeiten mehr bleiben sollte, und sie damit den Forderungen der Terroristen nachgeben mußte."

    Am Samstag, dem 15. Oktober 1977, dem 35. Tag der Geiselnahme hatte Hanns-Eberhard Schleyer einem Kollegen in seiner Stuttgarter Anwaltskanzlei die Anweisung gegeben, die vorbereitete Beschwerdeschrift in Karlsruhe einzureichen. Noch am frühen Abend trat der Erste Senat zu einer eilig einberufenen Verhandlung zusammen. Für eine Nacht lang lag das Leben Hanns-Martin Schleyers in den Händen der Karlsruher Richter. Einer von ihnen war Helmut Simon:

    Simon: "Es war sehr bedrückend. Es war klar, wenn wir abweisen und damit die Regierung darin bekräftigen, sie muß nicht, und dann die Terroristen auf der Linie bleiben, mußte man damit rechnen, daß man - wenn man so will, ja ..., das Todesurteil unterzeichnen würde. Das war uns bewußt, natürlich. Das war außerordentlich bedrückend."

    Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, das Leben seiner Bürger zu schützen. Noch zwei Jahre zuvor hatte das Gericht dieses höchste Verfassungsgebot in seinem ersten Abtreibungsurteil kompromißlos unterstrichen. Nun aber stand nicht alleine ein einziges Leben auf dem Spiel. Das Gericht unter Vorsitz von Ernst Benda sah sich zu einer Abwägung gezwungen:

    Benda: "Das Dilemma, in dem sich das Gericht in einer solchen Situation befindet, (...) ist, daß es nicht um dieses Leben alleine geht, sondern es geht auch um das Leben potentiell Bedrohter."

    Daß es sich dabei nicht nur um eine abstrakte Überlegung handelte, stand den Karlsruher Richtern unmittelbar vor Augen, als sie über die Verfassungsbeschwerde Schleyer berieten. Zwei Tage zuvor nämlich hatten palästinensische Terroristen das Lufthansa Flugzeug "Landshut" entführt, um den Forderungen ihrer deutschen Gesinnungsgenossen Nachdruck zu verleihen.

    Auch Hanns-Eberhard Schleyer kannte die Argumente, mit denen die Bundesregierung auch in dieser zugespitzten Lage bei ihrer unnachgiebigen Haltung blieb:

    Schleyer: "Nur das alles war für mich nicht überzeugend, weil ich eben auf dem Standpunkt stand: Hier geht es um konkret gefährdete Menschen und hier geht auf der anderen Seite um eine abstrakte Gefahr. Und im übrigen: die Folge zeigt ja: Trotz der sogenannten Härte des Staates, obwohl er sich nicht auf die Forderungen der Terroristen eingelassen hat (...) - daß in der Folgezeit ja weiter gemordet worden ist. Zwar nicht von den in Stammheim Einsitzenden, aber von ihren Gesinnungsgenossen, die sicherlich auch, weil diese Form der Freilassung fehlgeschlagen war, sich auf andere Weise in Erinnerung bringen wollten, wenn man das einmal so salopp formulieren darf."

    Für die Richter aber war das Argument entscheidend geblieben, daß terroristisches Handeln nicht kalkulierbar werden dürfe. Aus der Verfassung – so hieß es in der Entscheidung – ließen sich daher keine konkreten und zwingenden Handlungsanweisungen für die Bundesregierung ablesen.

    Zwei Tage nach der Verkündung des Karlsruher Urteils wurde Hanns-Martin Schleyer von seinen Entführern erschossen. Daß sie seinen Hilferuf wissend um die Folgen dieser Entscheidung abgewiesen hatten, blieb für die Karlsruher Richter eine tragische Erfahrung. Helmut Simon:

    Simon: "Daß man da hilflos geblieben war, oder nicht wirksam hatte schützen können, das ergab ... ja ... Schuldgefühle? ... Versagens- oder Ohnmachtsgefühle eher."